Grundsätzlich handelt es sich bei einer Übernahmeankündigung um nichts anderes als die Erklärung eines Unternehmens, ein anderes Unternehmen in absehbarer Zukunft übernehmen zu wollen.
Dabei kann einerseits die tatsächliche Absicht zu Übernahme dieses Unternehmens der Übernahmeankündigung zugrunde liegen, andererseits wird diese aber auch oft als Instrument verwendet, um die Aktienkurse zu beeinflussen. Es werden dabei also gezielt Gerüchte gestreut, für die es keine tatsächliche Grundlage gibt.
Die Ausgabe einer solchen unechtem Übernahmeankündigung ist zwar gesetzlich nicht verboten, dennoch versuchen die deutschen Aufsichtsbehörden und Überwachungsorgane, gegen diese Beeinflussungsmaßnahmen der Börsenkurse vorzugehen.
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