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Dienstag, Dezember 3, 2024
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Verbraucherrechte in Bezug auf das Schufa-Scoring gestärkt

Sie ist berüchtigt und gefürchtet zugleich: die Schufa als Auskunftei für finanzielle Daten bezüglich der Zahlungsmoral und Bonität einzelner Personen. Wann immer man in Deutschland einen Vertrag abschließen möchte, bei dem man regelmäßig Leistungen bezieht, die man im nachhinein bezahlt, führt der Anbieter vorher eine Schufa-Abfrage durch und erhält einen entsprechenden Scoring-Wert, der verrät, ob ein potenzieller Kunde kreditwürdig ist oder nicht.

Das Schufa-Scoring wurde von äußerst vielen Seiten scharf kritisiert, weil es als undurchsichtig und gar diskriminierend gilt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber jetzt eine Änderung des Datenschutz-Gesetzes auf den Weg gebracht, nach der die Verbraucher zukünftig das Recht haben, genau einzusehen, welche Daten dem Scoring zu Grunde liegen. Sollten sie dabei Fehler entdecken oder Missverständnisse finden, haben sie die Möglichkeit, diese zu klären.

Auf diesem Weg haben die Verbraucher also die Möglichkeit, ein genaueres Bild von ihrer eigenen Zahlungsfähigkeit zu zeichnen und sind besser vor Fehlinformationen gefeit, die oftmals zu negativen Schufa-Einträgen führen, obwohl gar keine Veranlassung dafür vorliegt. Wer also zukünftig einen Vertrag verweigert bekommt, weil er angeblich einen negativen Schufa-Eintrag hat, kann daraufhin bei der Schufa erfragen, woran das genau liegt und bekommt so ein höheres Maß an Transparenz geboten.     

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