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Donnerstag, Juni 12, 2025
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Arbeitsrecht – Überstunden

 

    

Überstunden 

Rein rechtlich gesehen ist der Arbeitnehmer nur dann auch dazu verpflichtet Überstunden zu machen, wenn dieses . Ist hier eine Klausel eingebaut, die besagt, dass der Arbeitnehmer in einem betrieblichen Rahmen Überstunden zu leisten hat, dann kann sich der Arbeitnehmer auch nicht dagegen wehren oder diese nicht machen.
Der Arbeitgeber muss die Überstunden aber anordnen, damit sie auch vergütet werden. Freiwillig geleistete Überstunden braucht der Arbeitgeber nicht zu entlohnen. Gleiches gilt für die Stunden, die der Arbeitnehmer gemacht hat, weil er in der vorgesehenen Arbeitszeit nicht mit seiner Arbeit fertig geworden ist. Bleibt der Arbeitnehmer deshalb länger, um die Arbeit fertigzustellen, ohne dass dieses von dem Arbeitgeber auch ausdrücklich gesagt worden ist, dann ist dieses ein Fall, bei dem die Überstundenvergütung nicht anfallen braucht. Dieses liegt immer in der Beweislast des Arbeitnehmers. Daher sollten diese Zeiten, in denen die Überstunden angeordnet worden sind, auch genauestens schriftlich festgehalten werden, vielleicht sogar von dem Abteilungsleiter oder auch dem Arbeitgeber selber, gegengezeichnet werden.
Wann die Überstunden vergütet werden müssen, ist damit geklärt, bleibt noch die Frage, wie sie vergütet werden müssen. Wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag hier keinerlei besondere Bedingungen nennen, dann werden sie in der gleichen Höhe des normalen Lohns auch bezahlt werden. Es kann aber sein, dass eine Sondervereinbarung von dem Arbeitgeber gegeben wird, dass die Über- oder Mehrstunden zu einem höheren Stundensatz gezahlt werden können. Ist dieses in den Verträgen so festgehalten, dann ist es auch die Pflicht des Arbeitgebers, diese Zahlungen in der vereinbarten Höhe zu leisten.
Ein immer wieder in vielen Verträgen zu lesender Satz „mit dem Grundgehalt werden eventuell anfallende Überstunden abgegolten“, kann so nicht rechtlich sicher sein. Denn dem Arbeitnehmer muss genau mitgeteilt werden, in welchem Umfang die Überstunden zu leisten sind, die in dem Gehalt schon eingeschlossen sind.

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