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So steht es um die Transaktionssteuer

So steht es um die Transaktionssteuer

Unter der Transaktionssteuer (oder kurz FTT, für englisch financial transaction tax) versteht man generell die Besteuerung von Finanztransaktionen an der oder auch außerhalb der Börse. Die Transaktionssteuer ist Bestandteil der Kapitalverkehrssteuern und wird in der Regel nur im Inland bzw. bei ausländischen Finanztransaktionen, bei denen mindestens eine inländische Privatperson oder ein inländisches Unternehmen beteiligt ist, erhoben. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde mit der Stempelsteuer auf Wertpapiere in Deutschland, bzw. im Deutschen Reich, eine solche Finanztransaktionssteuer erhoben, die jedoch zu Beginn der 1990er Jahre mit der Kapitalverkehrssteuer reformiert worden ist. Viele Länder haben dabei eine eigene Transaktionssteuer, wie etwa die Börsenumsatzsteuer, die Europäische Kommission hat jedoch eine Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen, die ab 2014 für alle Länder der EU gelten soll. Dabei steht aktuell im Raum, 0,1 % auf den Handel mit Aktien und 0,01 % auf Aktienderivate als Steuern zu beanschlagen. Auch der Bundesrat befürwortete im Herbst 2011 den entsprechenden Gesetzesentwurf der EU-Kommission, forderte jedoch die Vereinheitlichung der entsprechenden Steuersätze in der EU. Zudem fordern verschiedene Parteien in Deutschland, bis auf die FDP, eine Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Bundesrepublik.

Das Für und Wider einer Transaktionssteuer

Befürworter der Transaktionssteuer führen als Argument eine marktregulative Funktion einer solchen Steuer an. Sie gehen davon aus, dass eine so genannte Überschussliquidität bestehe, aus der Spekulationen hervor gehen könnten, die wiederum zu einer Fehlbewertung des Marktes führen könnten. Eine entsprechende Steuer könnte einer solchen Fehlbewertung durch Spekulationen entgegenwirken. Zudem würde sie einer Verfälschung des tatsächlichen Marktpreises und einer Einschränkung des Wachstums durch solche fehlgeleiteten Spekulationen entgegenwirken und den Markt stabilisieren. Die Einnahmen aus der Steuer sollten aus Sicht der Befürworter zur Finanzierung politischer Projekte sowie zur Regulierung der Staatshaushalte genutzt werden. Vor allem aus diesem, letztgenannten Grund gelangte die Transaktionssteuer im Zuge der Finanzkrise wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.

Gegner der Transaktionssteuer argumentieren jedoch, dass ein Großteil der Börsengeschäfte aus Absicherungen und Risikotransfers bestehe, die der Vermeidung von Risiken zuträglich seien. Mit einer Transaktionssteuer würde die Liquidität aus Sicht ihrer Gegner somit abnehmen. Zudem sind sie der Meinung, dass eine Preisbildung nicht von Spekulationen abhängig sei, sondern von rationalen Erwartungen im Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten beruhe.

 

Aussichten und Entwicklungen für die Transaktionssteuer

Im Januar 2012 näherten sich Deutschland und Frankreich im Bezug auf die Verhandlungen zur Transaktionssteuer an. Dabei wolle man zunächst den Schritt in eine gemeinsame Börsenumsatzsteuer statt in Richtung einer umfassenderen und weitaus großflächiger angelegten generellen Transaktionssteuer gehen. Unsicher ist jedoch zu diesem Zeitpunkt noch, ob eine solche Börsenumsatzsteuer nur für die Euro-Länder oder für gesamt Europa gelten solle. Zudem muss noch verhandelt werden, wie hoch die Steuersätze tatsächlich sein werden, auch wenn bislang 0,1 % auf Aktiengeschäfte und 0,01 % auf im Raum stehen, handelt es sich dabei bislang um keine konkreten Steuersätze, die definitiv eingeführt werden. Ausgehend von diesen Sätzen könnten laut Eu-Kommission jährlich Erlöse in Höhe von 57 Mrd. Euro erzielt werden. Mit einer Anhebung des Satzes auf 0,5 % könnten sogar bis zu 400 Milliarden Euro Erlöse in den 27 Staaten der EU erzielt werden.

Ein weiterer Klärungsbedarf besteht derzeit bezüglich der Verwendung der Erlöse. Die EU-Kommission in Brüssel sieht vor, die Erlöse zwischen sich und den Mitgliedsstaaten aufzuteilen. Unabhängige Organisationen befürchten dabei jedoch, dass die Gelder nicht in soziale Projekte, wie etwa die Entwicklungshilfe gesteckt werden, sondern zur Haushaltssanierung genutzt werden. Ursprünglich war jedoch vorgesehen, die Erlöse tatsächlich für Entwicklungshilfe und Ähnliches zu verwenden.

Die Aussichten für eine globale Transaktionssteuer sind jedoch schlecht. Die USA und auch Großbritannien weigern sich, eine solche Steuer in Betracht zu ziehen, vor allem in Großbritannien befürchtet man immense Nachteile im Bezug auf Börsengeschäfte und seine generellere Stellung am internationalen Finanzmarkt. Aufgrund dieser Einstellung ist es auch unwahrscheinlich, dass die Transaktionssteuer – oder auch die geschmälerte Variante der Börsenumsatzsteuer – für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten geltend gemacht werden kann. Um einiges wahrscheinlicher ist es jedoch, dass die Euro-Länder die Steuer einführen werden.

 

Fazit

Eine Börsenumsatzsteuer würde milliardenhohe zusätzliche Erlöse für alle beteiligte Staaten mit sich bringen. Eine internationale, ja sogar eine EU-weite Einführung scheint jedoch ausgeschlossen zu sein. Wahrscheinlich hingegen ist die Einführung der Steuer in den 17 Ländern, die die gemeinsame Währung des Euro tragen. Wann die Börsenumsatzsteuer jedoch eingeführt wird das ist noch unklar. Dafür besteht zu viel Klärungsbedarf in verschiedenen Aspekten der Steuer, zum Beispiel bezüglich der Höhe der Steuersätze, die für welche Geschäftsarten erhoben werden sollen. Die aktuelle Diskussion steht bei 0,1 % auf Aktien und 0,01 % auf Derivate, einige Stimmen fordern einen Steuersatz auf Aktien von 0,5 % – wogegen sich nicht nur Anleger sondern auch die meisten Politiker wehren dürften. Zudem wird es notwendig sein, dem Druck der Öffentlichkeit gerecht zu werden und sich eindeutig auf einen Verwendungszweck der Erlöse, die mit der Steuer erzielt würden, zu einigen. So solle das Geld nicht dazu genutzt werden, die Haushalte zu sanieren – eben das wird aber das Anliegen vieler Euro-Staaten sein.

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