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Dienstag, Juni 17, 2025
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Neue Verbraucherkreditrichtlinie zulasten der Kreditnehmer

Neue Verbraucherkreditrichtlinie zulasten der Kreditnehmer

In diesem Sommer wurde von der EU-Kommission eine Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt. Diese war eigentlich dazu gedacht, mehr Transparenz ins Kreditgeschäft zu bringen und dies zum Vorteil der Bankkunden. Doch Kreditinstitute lassen sich die neue Richtlinie von ihren Kunden bezahlen. Das, was man also eigentlich mit der neuen Regelung erreichen wollte, ist komplett ins Gegenteil umgeschlagen.

Das Ziel der Einführung der Kreditrichtlinie war, Verbraucher zu schützen und Kreditnehmern bessere Informationen zu ermöglichen. Deshalb haben zahlreiche Kreditinstitute einiger Auflagen bekommen. Unter anderem sollen Kredit Institute dafür sorgen, dass Kunden es leichter und unkomplizierter haben, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Kredite sollen also durch die neue Richtlinie in Zukunft ohne Kündigungsfrist und mit begrenzter Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden können.

Die neue Regelung besagt, dass Kredit Institute dem Kreditnehmer nur noch maximal ein Prozent der zurückgezahlten Summe als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen dürfen. Doch viele Kreditinstitute hat dies dazu bewogen, Sondergebühren einzuführen. Sowohl für die Kündigung des Kredits als auch für die Bearbeitung desselbigen müssen Kreditnehmer tief in die Tasche greifen. Natürlich gibt es hier von Kreditinstitut zu Kreditinstitut einige Unterschiede.

Bereits vor der Einführung der neuen Kreditrichtlinie mussten Kreditnehmer bei zahlreichen Banken begleichen, wenn sie ihren Kredit vorzeitig kündigen wollten. In vielen Fällen wird jetzt aber noch eine zusätzliche Gebühr, die Vorfälligkeitsentschädigung genannt wird, fällig. Es gibt aber auch Kreditinstitute, welche bereits dann Bearbeitungsgebühren berechnen, wenn der Kredit Antrag gestellt wird.

Zahlreiche Experten halten die neue Kreditrichtlinie unter diesen Voraussetzungen für verbraucherschädlich.

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