Wenn man heiratet oder Kinder bekommt, geht man gewisse Pflichten ein. Vor allem finanzielle Pflichten sind es, die einen auch noch nach der Scheidung oder Trennung begleiden. In einem aktuellen Fall wurde darüber entschieden, dass ein geschiedener Ehegatte im Notfall einen Kredit aufnehmen muss, damit er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Die Richter des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) sind davon überzeugt, dass allein die Ausnahme, dass der Betroffene keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen erhält, gilt.
Mit diesem Urteil hat das Gericht die Klage eines geschiedenen Mannes abgewiesen. In einem gerichtlichen Vergleich hatte dieser sich verpflichtet, für seine geschiedene Frau Unterhaltszahlungen in einer Höhe von rund 20.000 Euro nachzuzahlen. Als Vergleichsbedingung galt, dass er eine Bank findet, die ihm den entsprechenden Kredit gewährt. Später hat der Kläger den Vergleich widerrufen und dabei die Begründung angeführt, dass der Kredit für ihn nicht zumutbar sei.
Das Oberlandesgericht sah aber keinen Grund für diesen Widerruf. Bei dem günstigsten Kreditangebot müsse der Mann immerhin nur knapp 3500 Euro an Gesamtzinsen zahlen und dies sei durchaus zumutbar. Eine weitere Begründung war, dass es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht etwa um freiwillige Leistungen handele. Notfalls muss man also auch einen Kredit aufnehmen, damit man seinen Verpflichtungen nachkommen kann.