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Mittwoch, März 27, 2024
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Kein Anrecht auf höhere BAföG-Leistungen für Studiengebühr

Seit es Studiengebühren gibt, die sich von Universität zu Universität unterscheiden, gibt es immer mehr Studenten, die dagegen demonstrieren. Eine richterliche Entscheidung dürfte nun für erneuten Unmut bei allen Studenten sorgen. So entschieden Richter, dass Studiengebühren nicht dazu berechtigen, höhere BAföG-Leistungen zu beziehen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist der Meinung, dass es Studenten durchaus zuzumuten ist, die Gebühren selbst mit einem Kredit zu finanzieren.

Hintergrund des Ganzen ist, dass ein Student aus Hannover geklagt hatte, weil er bei seiner Universität einen zusätzlichen Härtefreibetrag beantragt hatte, der abgelehnt wurde. Weil er Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester bezahlen muss, wollte er mehr BAföG erhalten. Allerdings bekam der Student bis zu diesem Zeitpunkt monatlich bereits 554 Euro. Davon die Hälfte als Zuschuss, den Rest als Kredit.

Der Antrag auf einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe der Studiengebühren wurde von der Universität in Hannover abgelehnt. Bei dem Verfahren vor Gericht entschied man, dass die Universität richtig gehandelt hatte. Immerhin sei für die Entrichtung der Studiengebühren das vorgesehen. Da es sich hierbei um einen Kredit handelt, der speziell auf Studenten zugeschnitten ist, gibt es spezielle Konditionen. Während des Studiums entstehen keinerlei Belastungen, denn der Kredit muss frühestens zwei Jahre nach dem Abschluss zurückgezahlt werden.

Der Kläger muss wohl oder übel die Entscheidung hinnehmen, denn eine Revision wurde nicht zugelassen.

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