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Donnerstag, Juli 3, 2025
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Betriebsausfall durch Corona: Allianz und Münchner Wirte einigen sich außergerichtlich

Viele Gastronomen verfügen über eine Betriebsausfallversicherung, im Zuge des staatlich verordneten Lockdowns hoffen sie auf eine Entschädigung. Zahlreiche Versicherer lehnen Zahlungen jedoch ab, auf ein Grundsatzurteil müssen die Betroffenen weiter warten. In der bundesweit beachteten Klage zweier Nockherberg-Wirte wird es kein Urteil zum Versicherungsschutz gegen Corona-Betriebsausfälle geben. Beide Seiten haben kurz vor der Urteilsverkündigung eine außergerichtliche Einigung erzielt.

So argumentieren die beiden Wirte und die Allianz

Die Argumentation der Nockherberg-Wirte Christian Schottenhamel und Florian Lechner, die eine Klage über eine Million Euro Entschädigung eingereicht hatten, liegt auf der Hand: Sie verweisen auf die abgeschlossene Betriebsausfallversicherung und betrachten den Corona-Lockdown als Versicherungsfall. Der Versicherungskonzern hält mit zwei Punkten dagegen: Erstens betrachtet er die staatlichen Maßnahmen als rechtswidrig, die Gastronomen hätten dagegen klagen müssen. Zweitens verweist das Unternehmen auf die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs.

Betriebsausfallversicherung und Corona: Versicherungen droht hoher Schaden

Die Zahlungsverweigerung vieler Versicherungen bei Corona-bedingten Schließungen von Restaurants und Co. erregt große Aufmerksamkeit. Das Image der Versicherer leidet darunter, bei Gastronomen genauso wie bei vielen anderen gewerblichen und privaten Versicherungsnehmern. Es stellt sich deshalb die Frage: Warum weigern sich die Versicherer und nehmen damit diesen Imageschaden hin? Der Blick auf den Streitwert der Nockherberg-Wirte liefert die Antwort. Allein bei diesen beiden Wirten ging es um 1,134 Millionen Euro. Die Versicherungen sehen sich insgesamt mit riesigen Summen an Entschädigung konfrontiert, bei der Auszahlung dieser Beträge würde das in den Bilanzen aller Versicherungskonzerne negative Spuren hinterlassen.

Aus diesen Gründen hat die Allianz einer Einigung zugestimmt

Die außergerichtliche Einigung kurz vor der Urteilsverkündung mag überraschen. Laut Experten ist sie aus Sicht des Unternehmens aber nachvollziehbar: Der Versicherer wollte ein Urteil mit Signalwirkung verhindern. Nach den Äußerungen der Vorsitzenden Richterin während der mündlichen Verhandlung musste der Konzern mit einer juristischen Niederlage rechnen, das wollte er mit aller Macht meiden. Wie andere Versicherungen wird auch die Allianz noch viele Klagen bewältigen müssen. Die ersten, noch nicht rechtskräftigen Urteile geben Gastronomen Hoffnung. So gestand das Münchner Landgericht dem Wirt des Augustinerkellers rund eine Million Euro Entschädigung zu. Fachleute raten aber dazu, Einzelfälle nicht zu überschätzen: Sie könnten zwar eine gewisse grundsätzliche Wirkung entfalten, häufig hänge es jedoch vom Kleingedruckten in den Verträgen für die Betriebsausfallversicherung ab.

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