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Sozialrecht – Wieviel ALG II kann bezogen werden?

 

    

Wieviel ALG II kann bezogen werden? 

Die Höhe der ALG II-Leistungen sind immer von der Hilfsbedürftigkeit der beantragenden Person abhängig. Sollte die Deckung des Lebensunterhalts nicht oder nicht ausreichend gegeben sein, dann werden die zur Verfügung stehenden Mittel aber erst einmal mit angerechnet werden müssen. Dazu gehört das eigene Einkommen, das Einkommen der Haushaltsangehörigen, das eigene Vermögen und auch das Vermögen der engen Familie.
Ab dem Jahr 2011 stehen den Alleinstehenden Personen, die das beziehen möchten, monatlich ein Regelsatz von 364 Euro (immerhin 5 Euro mehr als im Jahr 2010) zur Verfügung. Sind zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, dann bekommen beide aber nur jeweils, ab 2011 328 Euro, vom Staat als Regelleistung zugesprochen. Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren bekommen 215 Euro, Kinder bis 13 Jahren 251 Euro und Kinder bis 18 Jahren 287 Euro zugesprochen. Mit diesen Regelleistungen sollen die alltäglichen Kosten, wie Lebensmittel, Bekleidung, Luxusartikel, etc. bezahlt werden können.
Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen auch weitere finanzielle Unterstützungen, so zum Beispiel die Kosten für die Miete und auch für die Heizkosten einer angemessenen Unterkunft den Menschen zur Verfügung. Hier rüber kann dann der Betrag der tatsächlichen Miete auch von dem Amt übernommen werden, wenn die Miethöhe laut der Statistik der Region auch als angemessen für die Personenanzahl und auch für die Haushaltsgröße gilt. Für besondere Leistungen im Bezug auf die Unterkunft kann ein zusätzlicher Bonus, für den Umzug, für die Mietkaution bezogen werden, wenn dieses beantragt wird.
Im weiteren Verlauf des Zuschusses über das ALG II können auch viele Menschen einen Sonderbedarf geltend machen. So können schwangere Frauen mehr Leistungen beziehen. Auch dann, wenn wegen einer Krankheit auf eine besondere Ernährung geachtet werden muss, kann dieses einen Sonderbedarf darstellen.
Daneben werden auch viele weitere Leistungen den Menschen, die auf das ALG II angewiesen sind, angeboten. So kann es den Kindern dieser Familien über die Bildungsgutscheine ermöglicht werden, dass sie auch an den und den Angeboten teilnehmen können, wie die Kinder aus den anderen Familien auch. So ist dieses für den Einsatz in einem Sportverein anzusehen, oder auch für das Bezahlen der Nachhilfe, die das Kind benötigt.
Der , mit all seinen Besonderheiten, ist immer nur sehr individuell anzusehen. Je nach Bedarf ist es unterschiedlich hoch.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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