2.9 C
München
Donnerstag, November 21, 2024
StartBörse und WirtschaftGeldanlage - Kapitalerträge versteuern

Geldanlage – Kapitalerträge versteuern

 

    

Kapitalerträge müssen versteuert werden 

Da bei einer Geldanlage die Kunden Gewinne, in Form von Zinsen, Dividenden, etc. erzielen, ist es ganz besonders wichtig, dass auch beachtet wird, dass diese Einnahmen versteuert werden müssen.

Abgeltungssteuer
Zu Beginn des Jahres 2009 ist mit der Abgeltungssteuer eine Vereinfachung zum Abführen der Steuer auf die Gewinne für die Bankkunden aufgekommen. Seitdem müssen alle Einnahmen, die am Finanzmarkt mit einer Geldanlage erzielt worden sind, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden. War es früher noch so, dass die Art der Anlage die Höhe der Abgabe beeinflusst hat, so sind alle Menschen hier zu einem Vorteil gekommen, dass dieses bei der Auswahl der Anlageform nicht mehr berücksichtigt werden muss. Neben dieser Steuer fallen als Abgaben, auf die Einkünfte, noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an.
Der weitere Vorteil, den die Abgeltungssteuer den Geldanlegern bieten kann, ist die, dass der Kunde sich nicht mehr selber um das Versteuern kümmern muss. Direkt an der Quelle werden diese gleich einbehalten. Die Kreditinstitute führen die Steuern dann direkt an das Finanzamt ab, sodass der Kunde diese Einkünfte auch nicht, wie bei den alten Regelungen, noch in seiner Einkommenssteuererklärung aufführen muss.
Die Abgeltungssteuer findet bei allen Produkten am Finanzmarkt, bei denen Gewinne erzielt werden, eine Anwendung. Bei den Einnahmen aus Zinsen und Dividenden ist dieses der Fall, so auch bei dem Bausparvertrag. Bei den Einnahmen, die aus der Kapitallebensversicherung bezogen werden, wird nach dem Alter der Versicherung entschieden. Ist der Vertrag vor 2005 geschlossen worden, dann sind die Erträge aus der Erlebensversicherung, nicht mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, sondern steuerfrei. Für die Gewinne aus einem Fonds muss unterschieden werden, ob diese an den Anleger direkt ausgezahlt werden, welches steuerpflichtig ist, oder aber ob diese Gewinne in den Kauf neuer Fonds gesetzt werden, sodass die Abgeltungssteuer nicht angewendet werden darf. Bei den Veräußerungen von Aktien ist ebenfalls zu unterscheiden, wann diese erworben wurden. Sind sie schon vor 2009 gekauft worden, dann werden die Einkünfte steuerfrei genutzt werden können, wenn die Aktie verkauft wird. Bei neueren Geschäften unterliegen die Verkäufe auch der Steuerpflicht.

Umgehen der Steuerpflicht
Allen Anlegern kann ein finanzieller Vorteil, durch einen Freistellungsauftrag gegeben werden. Wird dieser bei dem Kreditinstitut gestellt, bei dem die Geldanlage geführt wird, dann kann ein jeder so Einkünfte aus diesen in Höhe von 801 Euro pro Jahr steuerfrei nutzen. Bei Verheirateten gilt entsprechend der doppelte Satz. Der Auftrag ist für ein Kalenderjahr gültig und muss immer wieder neu bei dem Kreditinstitut eingereicht werden. Nur dann kann der Steuerabzug vermieden werden. Es kann dann, wenn mehrere Geldanlagen, bei verschiedenen Instituten bestehen, dieser auch aufgeteilt werden. Alle Einkünfte aus Kapitaleinnahmen, die den Freibetrag überschreiten, wird das Kreditinstitut dann dem Finanzamt gegenüber versteuern.

Frage von Jutta Irma

Frage von Anonymen Teilnehmer

Frage von Anonymen Teilnehmer

Frage von Anonymen Teilnehmer

Beliebte Beiträge