Den Begriff Embargo kennt man im allgemeinen als Maßnahme, politischen Druck auf ein bestimmtes Land auszuüben, um eine bestimmte Forderung durchzusetzen. Das Finanzembargo gehört zu diesen Druckmitteln.
Bei einer solchen Maßnahme wird der gesamte Kapitalverkehr in das betreffende Land beziehungsweise aus dem betreffenden Land stillgelegt. Genauer gesagt heißt dies, dass ausländische Unternehmen keine Exportwaren an dieses Land verkaufen dürfen und alle Zahlungen, die für Waren oder Dienstleistungen in das Land geflossen sind, augenblicklich gestoppt werden. Auch Exporte aus dem betreffenden Land werden nicht mehr akzeptiert. Unterschieden werden muss hierbei zwischen einem teilweisen und einem vollständigen Finanzembargo.
Im ersten Fall werden nur bestimmte Bereiche der Wirtschaft finanziell blockiert, bei letzterem tritt dagegen eine vollständige Blockade ein.
Direktverweis auf den Begriff "Finanzembargo" – einfach kopieren: