Heutzutage ist der Konsumkredit der am häufigsten von den Kreditgebern bewilligte Kreditform. Die Kreditnehmer müssen bei der Beantragung von Konsumkrediten, den Verwendungszweck des beantragten Kredites angeben, allerdings muss der Kreditnehmer nicht wie im Gegensatz zu beispielsweise Baufinanzierungen Rechnungen nachweisen.
In einem Darlehensvertrag werden die Kreditsumme, die Monatsrate und die Laufzeit festgeschrieben. Der Konsumkredit wird bereits in vielen Fällen von den Möbelhäusern, Autohäusern oder anderen Fachmärkten in Zusammenarbeit mit den Banken und Kreditinstitutionen selbst angeboten. Der Abschluss eines solchen Kredites kann direkt vor Ort bei den Händlern erfolgen. Allerdings werden die jeweiligen monatlichen Raten nebst Zinsen an die Bank oder das Kreditinstitut gezahlt. Die gezahlte Rate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
Solche Konsumkredite können an Arbeitnehmer und Rentner vergeben werden. Für Selbstständige, Arbeitslose oder auch Sozialhilfeempfänger besteht keine Möglichkeit, einen solchen Konsumkredit zu beantragen. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer wird für diesen eine zumutbare Belastung ermittelt, um ihn dadurch vor einer möglichen Überschuldung zu bewahren.
Der Kreditbetrag bei einem Konsumkredit ist in der Regel gering und die Laufzeit daher auch kurz bemessen. Bei der Gewährung solcher Kredite verlangt der Kreditgeber keine gesonderten Sicherheiten. Zur Absicherung der beantragten Kreditsumme finden lediglich die Sicherungsübereignungen des jeweiligen Kaufgegenstandes Anwendung. Die Kreditsumme wird auf ein laufendes Konto ausgezahlt oder auch gleich per Überweisung an den Verkäufer weitergeleitet. Die anfallenden Gebühren und auch Zinsen werden sofort in die Rate eingerechnet.
Manche Kreditgeber vermitteln bei dem Abschluss eines Konsumkredites ebenfalls eine zusätzliche Restschuldversicherung. Solch ein Abschluss ist bei Arbeitslosigkeit, langer Krankheit, drohender Berufsunfähigkeit oder gar Tod des Kreditnehmers von Vorteil, da dann die Ratenzahlung trotzdem fortgesetzt werden kann.
Vor dem Abschluss eines Konsumkredites ist es für jeden Kreditnehmer von Vorteil, einen Vergleich der angebotenen Konditionen bei den unterschiedlichsten Banken zu tätigen, da auch hier die Angebote sehr variabel ausfallen können. Günstige Angebote kann der Kreditnehmer bei Direktbanken oder auch Internetbanken erhalten. Die Kündigung eines solchen Konsumkredites kann von beiden Vertragsparteien erfolgen.
Der Kreditnehmer kann den Kreditvertrag bis nach sechs Monaten nach der Auszahlung, unter der Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, kündigen. Der Kreditnehmer hat ebenfalls die Möglichkeit einer Kündigung des Kreditvertrages vorzunehmen, allerdings müssen hier verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Sollte der Kreditnehmer mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Monatsraten im Verzug sein, kann nach erfolgter Mahnung mit dem Vermerk auf eine Kündigung des Kreditvertrages, dieser beendet werden und es wird dadurch eine sofortige Zahlung der offenen Kreditsumme fällig.