Was ist beim Kfz Versicherungswechsel zu beachten?
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Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.
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Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungs-gesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.
Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres KFZ zu beachten?
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die KFZ-Zulassungstelle folgende Unterlagen:
– Deckungskarte der Kfz-Versicherung
– Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeugshalters
– Fahrzeugbrief
– Fahrzeugschein
– ASU-Bescheinigung
– TÜV-Bescheinigung
– Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeugshalters
– Fahrzeugbrief
– Fahrzeugschein
– ASU-Bescheinigung
– TÜV-Bescheinigung
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko – und Vollkaskoversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ.
So versichert die Teilkaskoversicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.