Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied kürzlich, dass es nicht rechtens ist, dass Kunden der Commerzbank bei der Überziehung ihres Dispositionskredites Extragebühren bezahlen müssen. Das Kreditinstitut berief sich hierbei auf eine Klausel, in welcher steht, dass neben den Überziehungszinsen für jede Überweisung nochmals jeweils fünf Euro fällig werden. Allerdings stellte sich jetzt heraus, dass diese Klausel unwirksam ist. So sei das Ausführen einer Überweisung für Kunden, die ihren Dispositionskredit überschritten haben, kein besonderer Aufwand, wie die Richter urteilten. Sie waren der Meinung, dass ein höheres Risiko für die Bank bereits durch die Überziehungszinsen abgegolten sei.
Üblicherweise ist es so, dass die Überziehung des Kontos nur dann möglich ist, wenn ein Dispositionskredit eingeräumt wurde. Sofern auch dieser Kredit überzogen wird, befindet sich der Kunde in der so genannten geduldeten Überziehung. Für diese werden erneute höhere Zinsen fällig. Die Verbraucherzentrale Hamburg teilte mit, dass die Commerzbank dann, wenn der Dispokredit überzogen wird, einen effektiven Jahreszins von 18,74 Prozent verlange. Damit bewege sich das Kreditinstitut laut Verbraucherzentrale bereits im Spitzenfeld. Darüber hinaus verlangt die Commerzbank nochmals fünf Euro extra für jede dann stattfindende Überweisung. Selbst Daueraufträge waren von dieser Regelung und den Zusatzgebühren nicht ausgenommen.
Sprecher der Commerzbank sagten überdies, dass die Klausel über die fünf Euro nach eigenen Angaben geändert wurde. Derzeit würden die fünf Euro nur dann fällig, wenn Überweisungen von mehr als 100 Euro getätigt würden. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg ist alles andere als zufrieden mit dieser Änderung. So sagte die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg, Edda Castelló, dass diese ungenügende Änderung dafür sorgen würde, dass die Verbraucherzentrale wieder gegen die Commerzbank vor Gericht ziehen würde. Hier ist man der Meinung, dass man nur so gewährleisten könne, dass die Kunden der Commerzbank ihre Zusatzgebühren, welche sie in den letzten Jahren geleistet haben, zurückerstattet bekommen. Die Verbraucherzentrale rät jedem Kunden, die Gebühren bei dem Kreditinstitut schon vorsorglich einzufordern.