Weitere Vorteile des Elterngeldes
Hinzuverdienst beim Elterngeld Sicherlich steht es den Eltern auch frei, nach der Geburt des Kindes wieder den Beruf auszuüben. Hier ist aber vorab zu beachten, dass eine Beschäftigung nur bis zu einer wöchentlichen Stundenanzahl von maximal 30 ausgeübt werden darf, damit auch weiterhin der bestehen bleiben kann. Um den Betrag für das Elterngeld zu errechnen, werden die Nettolöhne vor und nach der Geburt des Kindes betrachtet. Sollte hier eine Differenz bestehen, vielleicht weil die Beschäftigung nur noch halbtags ausgeübt wird, wird der in der Höhe von 67 Prozent der Differenz zu sehen sein. So wird die Aufnahme der Arbeit gefördert, gleichzeitig werden die geringer Verdienenden aber auch über den Geringverdienerbonus belohnt.
Geschwisterbonus Bei dem Elterngeld wird der Geschwisterbonus den Familien gewährt, die neben dem Kind, für welches jetzt der Anspruch besteht, auch weitere junge Kinder in der Familie sind. So wird dieser Bonus dann gewährt, wenn mindestens ein Kind unter 3 Jahren, mindestens 2 Kinder unter 6 Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren dem Haushalt angehören. Der Geschwisterbonus erlaubt die Aufstockung des Elterngelds um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro.
Mehrlingsgeburten Eltern von Mehrlingen können auch von dem profitieren, denn es wird nicht nur ein gezahlt werden, sondern kann er sich für Zwillinge, Drillinge, Vierlinge erhöhen. Die Berechnung erlaubt, dass dem ersten Kind der normale Elterngeldbetrag zugeschrieben wird, den anderen Kindern werden immer 300 Euro zugeschrieben. So kann dann entsprechend bei Drillingen der normale Kindergeldanspruch geltend gemacht werden und zusätzlich 2 x 300 bezogen werden.
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