Der Rückkaufwert ist eine Bezeichnung aus dem Versicherungswesen. Die Definition ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 176 VVG). Ein Rückkaufwert wird bei vorzeitiger Kündigung einer oder durch Vertragsrücktritt und Anfechtung des Vertrages fällig.
In diesen Fällen ist der der Versicherung an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Dieser Rückkaufwert ist in den ersten Jahren nach Vertragsschluss deutlich geringer als die bereits eingezahlten Beiträge. Dies hängt damit zusammen, dass der Deckungsstock der Lebensversicherung in den Anfangsjahren durch Kosten des Vertriebs und der Verwaltung sowie die kalkulierten Risikobeiträge verringert ist.
Heute wird bereits bei Vertragsschluss die Höhe der Rückkaufwerte für die einzelnen Jahre der Laufzeit festgelegt, so dass erkennbar ist, welche Beträge bei Kündigung ausgezahlt werden.
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