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Teilschutzzertifikate: Gelungener Kompromiss – Kredit & Finanz-Ratgeber

Teilschutzzertifikate: Gelungener Kompromiss
Tipp von Redaktion am 16. Dezember 2008

Risiko und Rendite stehen bei der Kapitalanlage stets in einem Zielkonflikt zueinander, der zwar nicht lösbar ist, allerdings im Hinblick auf die persönlichen Anforderungen optimiert werden kann. Der Ausschluss jeglichen Verlustrisikos, wie er bei Garantieprodukten erfolgt, muss mit meist sehr geringen Renditen bezahlt werden. Hohe Erträge dagegen sind oft mit gravierenden Risiken verbunden, die nicht jedem Anleger behagen. Ein in jüngster Vergangenheit immer häufiger anzutreffender Kompromiss wird Investoren mit Teilschutz- bzw. Airbag-Zertifikaten geboten.
Das Prinzip der strukturierten Investments: An Kursgewinnen des zugrundeliegenden Basiswertes kann der Inhaber der Produkte unbegrenzt partizipieren, während Verluste erst ab einem bestimmten Umfang zu tragen sind. Ein Airbagzertifikat, das sich auf ein Wertpapier mit einem Kurs von 100 Euro bezieht, und mit einer Partizipationsrate von 100 Prozent sowie einem Absicherungslevel von 75 Euro ausgestattet ist, ermöglicht seinem Besitzer, vollständige an steigenden Notierungen der Aktie zu partizipieren: Steht das Wertpapier am Ende der Laufzeit bei einem Kurs größer 100 Euro, wird dieser Kurs dem Inhaber des Zertifikates zurückbezahlt. Notiert die Aktie am Tag der Fälligkeit des Zertifikates zwischen dem Absicherungslevel (75 Euro) und dem Basispreis (100 Euro), erhält der Investor 100 Euro ausbezahlt – geringe Verluste im Basiswert sind demnach nicht zu tragen.
Auch bei großen Verlusten ergibt sich ein Vorteil gegenüber einem Direktinvestment in die Aktie: Kursverluste werden erst ab dem Unterschreiten des Absicherungslevels auf das Zertifikat übertragen. Beläuft sich der Kurs des Underlyings am Laufzeitende beispielsweise auf 60 Euro und damit 40 Prozent weniger als zu Beginn des Investments, muss der Airbag-Besitzer lediglich 15 Prozent Verlust verkraften – die Rückzahlung beläuft sich in diesem Szenario auf 85 Euro und damit lediglich die Differenz zwischen Basiswertkurs und Absicherungsschwelle.
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