Die nachgelagerte Besteuerung sorgt bei vielen für Verwirrung. Während Sie in der Ansparphase Beiträge steuerlich absetzen, müssen Sie später Ihre Rente versteuern. Dieses Prinzip betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wir erklären Ihnen einfach und mit Beispielen die Regeln, damit Sie die Risiken einer Doppelbesteuerung der Rente vermeiden und Ihre Altersvorsorge optimal planen können.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
Bei der nachgelagerten Besteuerung werden Steuern nicht während der Ansparphase, sondern erst bei der Auszahlung fällig. Das Prinzip funktioniert wie ein Steuerstundungsmodell: Sie sparen während des Berufslebens Steuern, zahlen diese aber später als Rentner nach.
Der Staat geht davon aus, dass Ihr Steuersatz im Rentenalter niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit. Dadurch sollen Sie unterm Strich weniger Steuern zahlen. Ob diese Rechnung aufgeht, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Die nachgelagerte Besteuerung gilt für alle Vorsorgeformen der ersten Schicht (Basisversorgung) und teilweise für die zweite Schicht (geförderte Zusatzvorsorge). Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Riester-Renten und die betriebliche Altersvorsorge.
Besteuerung der gesetzlichen Rente
Die Besteuerung der gesetzlichen Rente erfolgt nicht von heute auf morgen, sondern wird schrittweise umgestellt. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich an.
Nachgelagerte Besteuerung Rente Tabelle: Steuerpflichtiger Anteil nach Rentenbeginn
Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
---|---|---|
2005-2020 | 50-80% | 50-20% |
2025 | 85% | 15% |
2030 | 90% | 10% |
2040 | 100% | 0% |
Wenn Sie 2025 in Rente gehen, müssen Sie 85 Prozent Ihrer Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil von 15 Prozent bleibt für die gesamte Rentendauer konstant. Diese Regelung verhindert, dass Rentner durch Rentenerhöhungen plötzlich mehr Steuern zahlen müssen.
Ein Beispiel: Gehen Sie 2025 in Rente, sind 85 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig. Bei einer Jahresrente von 18.000 Euro wären das 15.300 Euro. Ihr steuerfreier Rentenanteil von 2.700 Euro bleibt dann für die gesamte Rentenlaufzeit konstant.
Besteuerung der Riester-Rente
Die Riester-Rente wird zu 100 Prozent nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Ihre gesamte Riester-Rente unterliegt im Alter der Einkommensteuer. Dies gilt sowohl für die staatlichen Zulagen als auch für Ihre Eigenbeiträge und die erwirtschafteten Erträge.
Bei der Riester-Rente haben Sie verschiedene Auszahlungsoptionen. Eine Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals ist zu Rentenbeginn möglich. Diese Einmalzahlung müssen Sie vollständig versteuern, was zu einer hohen Steuerbelastung im Auszahlungsjahr führen kann.
Beim Wohn-Riester gelten besondere Regeln. Nutzen Sie Ihr Riester-Kapital für den Immobilienerwerb, müssen Sie die nachgelagerte Besteuerung durch das sogenannte Wohnförderkonto berücksichtigen. Mit einem Wohn-Riester nachgelagerte Besteuerung Rechner lässt sich die spätere Steuerlast simulieren. Die geförderten Beträge werden fiktiv verzinst und im Alter besteuert.
Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) unterliegt ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung. Dabei gibt es wichtige Unterschiede je nach Durchführungsweg und Vertragsabschluss.
Altverträge vor 2005: Direktversicherungen und Pensionskassen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen einen besonderen Schutz. Überschreiten diese Verträge bestimmte Beitragsgrenzen nicht, bleiben sie bei der Auszahlung häufig komplett steuerfrei oder unterliegen nur einer günstigen Pauschalversteuerung. Dies gilt auch für die Krankenversicherung bei Direktversicherungs-Altverträgen vor 2005.
Für neuere Verträge gilt: Sowohl die Arbeitgeberbeiträge als auch die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge werden nachgelagert besteuert. Bei der Besteuerung Betriebsrente müssen Sie zusätzlich zur Einkommensteuer auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Die Besteuerung betriebliche Altersvorsorge Einmalzahlung kann steuerlich günstiger sein als eine monatliche Rente. Bei der Kapitalauszahlung können Sie die Fünftelregelung anwenden, die die Steuerlast bei einer betrieblichen Altersvorsorge Einmalzahlung erheblich reduziert.
Doppelbesteuerung der Rente vermeiden
Eine Doppelbesteuerung der Rente liegt vor, wenn die Summe der versteuerten Beiträge höher ist als die steuerfreien Rentenzahlungen. Dies bedeutet, dass Rentner sowohl während der Beitragszeit als auch im Rentenbezug Steuern auf dasselbe Geld zahlen müssten.
Aber für welche Jahrgänge fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg? Durch Gesetzesänderungen (Wachstumschancengesetz) wurde die Umstellung auf die volle nachgelagerte Besteuerung bis 2058 gestreckt. Dadurch fällt die Doppelbesteuerung der Rente für die meisten zukünftigen Rentnerjahrgänge rechnerisch weg. Grundsätzlich sind Rentner, die vor 1955 geboren wurden, definitiv nicht von einer Doppelbesteuerung betroffen.
Für jüngere Jahrgänge hängt es von der individuellen Situation ab. Faktoren wie die Beitragshöhe, die Anzahl der Beitragsjahre und die Lebenserwartung spielen eine Rolle. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich, aber das Risiko einer Rente Doppelbesteuerung wurde durch die Gesetzesreform deutlich reduziert.
Beispiele zur nachgelagerten Besteuerung
Beispiel 1: Gesetzliche Rente Rentner Hans, geboren 1958, geht 2024 in Rente. Seine monatliche Rente beträgt 1.800 Euro (21.600 Euro jährlich). Da er 2024 in Rente geht, sind 84 Prozent steuerpflichtig.
- Steuerpflichtiger Anteil: 21.600 Euro × 84% = 18.144 Euro
- Steuerfreier Anteil: 21.600 Euro – 18.144 Euro = 3.456 Euro
Der steuerfreie Anteil von 3.456 Euro bleibt konstant, auch bei künftigen Rentenerhöhungen.
Beispiel 2: Riester-Rente mit Kapitalauszahlung Rentnerin Maria hat 25 Jahre lang in einen Riester-Vertrag eingezahlt und 150.000 Euro angespart. Sie lässt sich 30 Prozent (45.000 Euro) auszahlen und erhält den Rest als monatliche Rente von 420 Euro.
- Nachgelagerte Besteuerung Kapitalauszahlung: 45.000 Euro sind vollständig zu versteuern
- Monatliche Rente: 420 Euro × 12 = 5.040 Euro jährlich, vollständig steuerpflichtig
Steueroptimierung bei nachgelagerter Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung bietet auch Gestaltungsmöglichkeiten. Während der Ansparphase können Sie Ihre Steuerlast durch höhere Beiträge zur Altersvorsorge reduzieren. Im Rentenalter sollten Sie Ihre Einkünfte geschickt verteilen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann eine Kapitalauszahlung steuerlich günstiger sein als eine monatliche Rente. Die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast bei Einmalzahlungen erheblich.
Auch der Auszahlungszeitpunkt spielt eine Rolle. Haben Sie im ersten Rentenjahr noch andere Einkünfte, kann es sinnvoll sein, die Kapitalauszahlung zu verschieben.
Krankenversicherung und Sozialabgaben
Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die Einkommensteuer. Bei der betrieblichen Altersvorsorge fallen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Diese betragen derzeit etwa 17 Prozent der Betriebsrente.
Altverträge vor 2005: Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Sozialabgaben befreit. Dies macht sie besonders attraktiv für die Auszahlungsphase und gilt ebenso für die Krankenversicherung bei Direktversicherungs-Altverträgen vor 2005.
Gesetzliche Renten unterliegen nur der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie als Rentner pflichtversichert sind. Als freiwillig Versicherter oder Privatversicherter gelten andere Regeln.
Häufig gestellte Fragen
Für welche Jahrgänge fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?
Durch Gesetzesänderungen (Wachstumschancengesetz) wurde die Umstellung auf die volle nachgelagerte Besteuerung bis 2058 gestreckt. Dadurch fällt die Doppelbesteuerung der Rente für die meisten zukünftigen Rentnerjahrgänge rechnerisch weg. Eine individuelle Prüfung kann bei sehr kurzen Beitragszeiten aber sinnvoll sein.
Wie kann ich prüfen, ob meine Rente doppelt besteuert wird?
Sie müssen die Summe Ihrer versteuerten Rentenbeiträge mit den steuerfreien Rentenbezügen vergleichen. Übersteigen die versteuerten Beiträge die steuerfreien Renten, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Eine genaue Berechnung erfordert oft professionelle Hilfe.
Was passiert bei der nachgelagerten Besteuerung von Betriebsrenten?
Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt nachgelagert. Das heißt, die Rente ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Bei einer Einmalzahlung kann die Fünftelregelung die Steuerlast mindern. Bei Altverträgen vor 2005 gelten oft günstigere Regeln bis hin zur Steuerfreiheit.
Wie wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert?
Die Riester-Rente unterliegt der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Sowohl die lebenslange Rente als auch eine mögliche Teil-Kapitalauszahlung müssen mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuert werden. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zur Riester-Rente.
Warum muss ich meine Rente versteuern, obwohl ich schon Beiträge gezahlt habe?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung konnten Sie nur teilweise steuerlich geltend machen. Deshalb wird die Rente auch nur teilweise besteuert. Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise auf 100 Prozent, dann sind auch die Beiträge vollständig absetzbar.
Wie wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung auf meine Steuerlast aus?
Die Steuerlast hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab. Ist dieser niedriger als während der Erwerbstätigkeit, sparen Sie Steuern. Bei hohen Renteneinkommen kann die Steuerbelastung jedoch erheblich sein. Eine frühzeitige Planung hilft, Überraschungen zu vermeiden.