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Freitag, März 29, 2024
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Arbeitsrecht – Teilzeitarbeit

 

    

Teilzeitarbeit 

Viele Arbeitnehmer haben in der heutigen Zeit einen Teilzeitarbeitsvertrag. Dieser kann entweder gleich von dem Betrieb so ausgestellt worden sein, aber auch ein Angestellter hat das Recht, seiner Arbeit nur noch in einer angemessenen Stundenzahl nachzukommen. In welchem Umfang eine Arbeit als Teilzeitarbeit angeboten wird, dieses ist Verhandlungssache. Alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in einer vollen Stundenzahl ausgeübt werden, gelten als .
So kann ein Midi-Job als Teilzeitarbeit gelten. Dieses sind die Beschäftigungen, bei denen der Angestellte im Monat zwischen 401 – 800 Euro für seine Arbeiten verdient. Sowohl für den Angestellten wie auch für den Arbeitgeber hat dieses Vorteile, denn die Abgaben, die hier gezahlt werden müssen, sind nicht so hoch, wie sie bei einem höheren Verdienst vorkommen. Dafür aber werden die Angestellten dennoch ordnungsgemäß angemeldet und auch abgesichert sein. Im Falle einer Krankheit oder auch im Alter können Leistungen bezogen werden, wie sie auch den Besserverdienenden zustehen, nur sind sie entsprechend der Einzahlung ein wenig gemindert.
Bei einem Verdienst von mehr als 800 Euro entfallen dann die besonderen Bedingungen zur Versteuerung der Sozialabgaben, aber dafür ist der Arbeitslohn ja auch entsprechend höher. Der Steuersatz wird für die Arbeitnehmer, die 401 Euro im Monat verdienen, bei 4 Prozent anfangen und steigt dann linear an, bis er bei einem Lohnbezug von 800 Euro die Grenze von 20 Prozent erreicht. Der Vorteil, der hier geboten wird, ist für alle Menschen beachtlich, denn schon mit einem geringen Einkommen wäre der Steuersatz von 20 Prozent nicht rentabel, durch den linearen Anstieg aber, sind auch die gering entlohnten Beschäftigungen durchaus ein Anreiz für die Arbeitnehmer. Sollte der als Zweitjob, zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeführt werden, dann gilt diese Steuergrenze allerdings nicht und das Einkommen wird zu der Hauptbeschäftigung für die Steuerabgabe hinzuaddiert.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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