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Sozialrecht – Allgemeines zur Sozialhilfe

 

    

Allgemeines zur Sozialhilfe 

Auch wenn viele Menschen meinen, mit der Schaffung von ist die Sozialhilfe abgeschafft worden, stimmt dieses in dieser Form so nicht. Es hat in den eine grundlegende Umstrukturierung gegeben, die die Aufgaben der einzelnen Rechtsbereiche auch ordentlich durcheinandergebracht hat. Die , so wie es sie früher gab, auch als Arbeitslosenhilfe bekannt gewesen, die gibt es so nicht mehr. Dafür ist mit dem eine andere Form geschaffen worden, die den Menschen helfen soll, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Über das ALG II sind die Menschen abgesichert, die arbeiten gehen oder zumindest auch arbeiten gehen könnten. Dieses ist die große Abgrenzung, die in der heutigen Zeit zu der . Denn hier werden besonders die Menschen eine finanzielle Förderung bekommen, die in einer vorübergehenden schweren Situation sind und die dieses nicht mit der Hilfe des ALG II auffangen können, da sie nicht bezugsberechtigt sind. Die Definition der Sozialhilfe in der heutigen Zeit sieht vor, dass die Menschen einen gewissen finanziellen Bedarf auch decken können, damit sie sich ihren Lebensunterhalt auch ermöglichen können. Als Grund der schweren Situation in der sich die Menschen befinden, die die Sozialhilfe beantragen möchten, kann die Arbeitslosigkeit gelten, das Alter, aber auch durch den Tod eines Familienmitglieds oder aber durch eine Behinderung kann der Bezug von der Sozialhilfe ermöglicht werden. Auch in vielen weiteren Situationen kann dann, wenn keine andere Stelle helfen kann, versucht werden, diese Hilfe über die Sozialhilfe auch zu bekommen, die laut Gesetz jedem ermöglicht werden sollte, der in einer schweren finanziellen Lage steckt.
Um die Sozialhilfe auch zu erhalten, muss bei dem Sozialamt der Stadt oder der Gemeinde ein entsprechender Antrag gestellt werden. Für die Bearbeitung werden weitere Unterlagen, die die Bedürftigkeit belegen, von dem Amt eingefordert werden.
Wie hoch die Leistungen der Sozialhilfe im einzelnen sein werden, dieses ist von vielen Faktoren abhängig. Zum einen ist der Grund der Antragsstellung, zum anderen die Einkommensverhältnisse der engen Verwandtschaft, das eigene Vermögen, etc. zu berücksichtigen.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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