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Samstag, April 13, 2024
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Reiserecht – schriftliche Reklamation

 

    

schriftliche Reklamation 

Der Grundstein für eine erfolgversprechende Reklamation sollte schon vor Ort gelegt werden, aber die Reisenden, die mehr wollen, müssen auch nach der Ankunft zu Hause für die Durchsetzung kämpfen. Zum einen ist es sehr wichtig, dass nach der Ankunft die schriftliche Reklamation innerhalb eines Monats nach der Heimkehr bei dem Reiseveranstalter eintrifft. Sollte die Frist überschritten werden, kann der Reiseveranstalter sich den Ansprüchen widersetzen.
Zum anderen ist auch die genaue Form der Reklamation sehr wichtig. Die Reisenden sollten auf jeden Fall den schriftlichen Weg nutzen, am sichersten noch per Einschreiben. Es müssen alle Mängel, die am Urlaubsort aufgetreten sind, noch einmal genau erklärt werden. Neben der Beschreibung der Mängel sollten auch die Beweisfotos der Anzeige beigefügt werden, damit auch der Reiseveranstalter sich ein genaueres Bild machen kann. Zeugen sollten benannt werden, die den Mangel auch beweisen können. Und ganz wichtig, aber allzu oft vergessen, ist es, dass der Reisende die Ansprüche, die er geltend machen möchte, auch genau benennt. Eine Minderung des Reisepreises ist sicherlich möglich, doch muss dieses auch genannt werden. Wenn der Reisende daneben auch noch einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte, dann muss dieses auch aus diesem Schreiben heraus ersichtlich werden.

Zuguterletzt ist es den Reisenden zu empfehlen, dass dem Reiseveranstalter eine Frist gesetzt wird, damit er die Mängel sich ansehen kann und gegebenenfalls jetzt schon dem Reisenden die Entschädigung auch zahlt. Sollte diese Frist dann nicht genutzt werden, dann sollte der Reisende schon jetzt mit weiteren rechtlichen Schritten, drohen. Dieses ist oft sehr hilfreich und die Reiseveranstalter werden schnell, gerade bei kleineren Summen einlenken. Sollte keine Einigung möglich sein, dann muss der rechtliche Antrag spätestens nach zwei Jahren bei den zuständigen Stellen eingehen, denn sonst gelten die Ansprüche als verjährt und es können keine Zahlungen mehr gerichtlich eingefordert werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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