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Freitag, März 29, 2024
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Mietrecht – Rückbaupflicht des Mieters

 

    

Rückbaupflicht des Mieters 

Sollte der Mieter während seiner Mietzeit Einbauten an der Mietsache vorgenommen haben, dann ist er dazu verpflichtet, wenn die Wohnungsübergabe stattfindet, diese auch wieder zu entfernen. Es sollte im Zweifel immer mit dem Vermieter hier Rücksprache gehalten werden, denn nicht alle Einbauten sind bei einem Vermieter nicht gerne gesehen. Am sichersten geht der Mieter vor, wenn er sich den Einbau im Vorfeld von dem Vermieter schriftlich genehmigen lässt.

Die Mietsache ist in dem gleichen Zustand dem Vermieter zurückzugeben, wie sie auch übernommen worden ist, dieses besagt, dass die Einbauten vollständig entfernt werden müssen. Sollte sich hierüber aber der Wert der Mietsache verbessert haben, dann kann auch der Vermieter dem Einbau zustimmen und der Mieter kann diese an seinem Platz belassen. Dieses kann zum Beispiel bei einer Verlegung eines Fußbodens der Fall sein. Auch dann, wenn eine alte Toilettenbrille gegen eine neue ausgetauscht worden ist, dann sollte der Vermieter, da es sich hier um eine notwendige Anschaffung gehandelt hat, sicherlich nicht gegen den Einbau stellen, sodass der Mieter auch diese in der Mietsache belassen kann.

Anders sieht die Sache aber aus, wenn der Vermieter die Einbauten zwar erlaubt hat, diese aber nicht dauerhaft auch haben möchte. Ein Fall kann hier das Anbringen einer Markise sein, oder aber auch ein verlegter Teppichboden. Dann müssen die Einbauten auch von dem Mieter entfernt werden. Sollten dabei allerdings zusätzliche Schäden auftreten, dann sind auch diese von dem Mieter zu entfernen. Die Mietsache muss in den ursprünglichen Zustand bei dem Auszug gesetzt werden, bedeutet, dass bei dem Rückbau der Mieter nicht verpflichtet ist, die Mietsache auch mit neuen Teilen an den Vermieter zu übergeben, wenn dieses den Wert der Mietsache steigern würde. Es können dann auch ruhig die alten Teile wieder eingebaut werden, wenn die Mietsache wieder durch einen Rückbau verändert werden muss.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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