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Mietrecht – Hausratversicherung

 

    

Hausratversicherung 

Der Abschluss einer Hausratversicherung sollte für jeden Menschen in Deutschland, der einen eigenen Haushalt betreibt, selbstverständlich sein. Diese Versicherung sorgt dafür, dass in vielerlei Schadensfällen die entstehenden Kosten für die Neubeschaffung von Hausratsgegenständen vom Versicherer übernommen werden.
Doch Vorsicht: Der Abschluss einer Hausratversicherung bedeutet noch lange nicht, dass auch wirklich der komplette Hausrat in seinem vollen Wert abgesichert ist. Hier spielt insbesondere die gewählte Versicherungssumme eine große Rolle. Wer den Wert seines Hausrates zu niedrig einschätzt, der riskiert eine so genannte Unterversicherung. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft wird im Versicherungsfall nicht den kompletten Schaden ersetzen, sondern lediglich die Summe auszahlen, welche als Höchstbetrag im Versicherungsvertrag festgelegt ist.

Wer dagegen eine zu hohe Versicherungssumme ansetzt, wird ebenfalls finanzielle Verluste erleiden. Diesmal allerdings schon beim Bezahlen der Versicherungsbeiträge. Der Grund: Im Schadensfall wird die genaue Schadenshöhe durch einen Gutachter ermittelt. Der Wert des defekten Hausrates wird bei einer Überversicherung zwar auf jeden Fall ersetzt werden, allerdings wäre er das auch dann geworden, wenn die Versicherungssumme entsprechend niedriger angesetzt worden wäre. Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Versicherte zahlt wesentlich mehr Beiträge, als er eigentlich müsste.

Grundsätzlich ist die Gefahr der Unterversicherung allerdings wesentlich schlimmer. Aus diesem Grund gibt es mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften, die ihren Kunden eine so genannte Unterversicherungsverzichtsklausel anbieten. Eine solche Klausel sorgt dafür, dass der Versicherte den Schaden an seinem Hausrat auf jeden Fall ersetzt bekommt, unabhängig davon, welche Versicherungssumme im Vertrag festgelegt wurde. Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Gegenstände des täglichen Lebens zum Hausrat gezählt werden. Wertvolle Kunstgegenstände, Schmuck oder Bargeld sind grundsätzlich nur is zu einer gewissen Höhe in einer Hausratversicherung versichert. Liegt ihr Wert darüber, muss der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst beziehungsweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wer dies nicht tut, der riskiert, dass im Schadensfall der Wert solcher Gegenstände nur zu einem gewissen Teil durch den Versicherer ersetzt wird.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

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