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Mittwoch, April 24, 2024
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Mietrecht – Mietpreis

 

    

Mietpreis 

Das vom Mieter für die Benutzung der Mietsache zu zahlende Entgeld bezeichnet man als Mietpreis. Dieser Mietpreis kann grundsätzlich vom Vermieter bestimmt werden, er unterliegt allerdings ganz bestimmten Vorgaben und Regularien. Grundsätzlich darf der Mietpreis nur in einer gesetzlich zulässigen Höhe verlangt werden. Wie diese genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die maximal zulässige Höhe des Mietpreises zählt vor allem die örtliche Vergleichsmiete, die durch den so genannten Mietspiegel ermittelt wird.
Lediglich bei Mietsachen, die einer Mietpreisbindung unterliegen, spielen diese Faktoren keine Rolle. Oft kommt eine solche Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau zum Tragen, in diesem Fall ist der Mietpreis für einen im voraus bestimmten Zeitraum festgelegt und darf nicht nachträglich erhöht werden.
Verlangt der Vermieter einen Mietpreis, der deutlich über den örtlichen Gegebenheiten liegt, so kann dies unter Umständen als Mietwucher gewertet werden. In diesem Fall macht sich der Vermieter strafbar und kann gerichtlich belangt werden. Ob ein Mietwucher vorliegt, muss allerdings im Einzelfall nach ausführlicher Prüfung von Experten entschieden werden.
Der Mietpreis muss explizit im Mietvertrag festgelegt werden. Er besteht zumeist aus einer Kalt- und einer Warmmiete, wobei die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen durch die so genannten Nebenkosten verursacht wird. Der Mietpreis steht meist in einer bestimmten Relationen zur Größe des Wohnraums sowie zu weiteren Faktoren (Lage, Ausstattung etc.). Grundsätzlich gibt es exakte gesetzliche Vorgaben, wie oft der Mietpreis während eines Mietverhältnisses vom Vermieter erhöht werden darf. Unter Umständen ist hierbei auch eine Staffelmiete zulässig, bei der schon bei Vertragsabschluss im Mietvertrag feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart werden. Auch ohne eine solche vertragliche Regelung sind Erhöhung des Mietpreises zulässig, allerdings nur in gesetzlich geregelten Abständen und Höhen. Der Mieter hingegen hat das Recht, den Mietpreis herabzusetzen beziehungsweise einen Teil dieser Kosten einzubehalten, wenn der Vermieter vertraglich festgelegte Bedingungen nachweislich nicht erfüllt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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