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Mittwoch, März 27, 2024
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Mietrecht – Instandhaltungspflicht

 

    

Instandhaltungspflicht 

Der Mieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die ihm überlassene Mietsache auch ordnungsgemäß zu nutzen und der Vermieter verpflichtet sich dazu, diese während der Mietzeit Instand zu halten.
So muss immer dann, wenn der Mieter einen Mangel erkennt, er dieses dem Vermieter melden, der dann diesen beheben muss. Aber auch kann die Instandhaltungspflicht so weit gehen, dass damit die Sanierung und auch die Modernisierung gemeint sind, zu der der Vermieter auch so verpflichtet wird, damit der Wert der Mietsache auch beibehalten werden kann. Häufig werden hier jedoch Probleme zwischen den Parteien auftreten, wenn diese Pflicht umgesetzt werden soll. Denn zum einen sind in vielen Standardmietverträgen Klauseln enthalten, die besagen, dass die Kleinreparaturen die Mieter aus der eigenen Tasche zahlen müssen und zum anderen sieht das Gesetz nicht vor, dass die Instandhaltungspflicht auch die Schäden betrifft, die der Mieter verschuldet hat. Und darin liegt das Problem, welches die Vermieter sehr häufig für sich nutzen werden, denn es muss ein Beweis erbracht werden, dass der Schaden nicht durch den Mieter auch entstanden ist. Sollte es in einer Wohnung zu einem Feuchtigkeitsschaden, vielleicht auch mit einem Schimmelbefall kommen, werden die Vermieter hier die Schuld bei dem Mieter suchen, der nicht ausreichend gelüftet hat. Rechtlich gesehen muss der Vermieter dieses aber auch beweisen können, damit er nicht die Kosten für die Sanierung tragen muss.

Die Instandhaltungspflicht des Vermieters muss also immer nachgekommen werden, wenn dieser nicht beweisen kann, dass der Mieter auch tatsächlich die Schuld an dem Schaden hat. Nicht nur in der Wohnung oder dem Haus muss der Vermieter dafür sorgen, dass alles Instand gesetzt wird, auch an den Außenanlagen kann diese Pflicht umgesetzt werden. Eine defekte Leuchte im Treppenhaus oder auch im Kellerraum muss demnach durch den Vermieter ersetzt werden und ist nicht die Angelegenheit des Mieters, auch wenn dieses sein Kellerraum ist, der im laut Mietvertrag zusteht.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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