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Freitag, März 29, 2024
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Sozialrecht – Höhe von Elterngeld

 

    

Höhe des Elterngeld 

Das Elterngeld steht allen Menschen zu, egal, ob sie vor der Geburt des Kindes einer Beschäftigung nachgegangen sind, oder auch nicht. Die Höhe des Elterngelds allerdings bemisst sich an dem Einkommen, welches vor der Geburt bezogen worden ist, sodass kein großer finanzieller Unterschied mehr gegeben sein soll.
Grundsätzlich bekommen die Personen, die die Elternzeit für sich wählen 67 Prozent des Geldes durch das Elterngeld ausgezahlt, was sie als letztes durchschnittliches Gehalt bezogen haben. Die Maximalsumme, die durch das Elterngeld bezogen werden kann, liegt allerdings bei 1800 € im Monat, sodass die Menschen, die ein sehr hohes Einkommen hatten, nur bis zu dieser Grenze die Hilfe beziehen können. Für die Gutverdiener, die ein Nettoeinkommen von mehr als 1240 € im Monat als Berechnungsgrenze haben, wird ab dem Jahr 2011 der Prozentsatz von 67 auf „nur“ noch 65 gesenkt werden.
Sollte die Person in der Elternzeit vor der Geburt kein eigenes Einkommen gehabt haben, dann steht diesen Personen der Betrag von monatlich 300 € zur Verfügung. Auch dieser Anspruch ist auf 12 bzw. 14 Monate begrenzt. Im kommenden Jahr wird es eine Neuerung bei dem Bezug vom Elterngeld geben. So werden die Einkünfte, die über das Elterngeld bezogen werden, auch auf das ALG II angerechnet werden, sodass der Bezug dann geringer ausfallen kann. Das kann eine Kürzung des Bezugs des ALG II für viele Menschen nach sich ziehen. Das das Elterngeld allerdings wegen dem Bezug von ALG II nicht mehr gezahlt werden soll, da diese Menschen keine Ansprüche haben, ist erst einmal zu den Akten gelegt worden.
Geringverdiener sind die Menschen, die sicherlich von dem Elterngeld am meisten profitieren können. Sie sollen über den Geringverdienerbonus deutlich besser gestellt werden, als die Menschen, die vor der Geburt keiner Beschäftigung nachgegangen sind. So wird innerhalb der Einkommensgrenze bis zu 1.000 Euro den Menschen ein Bonus gegeben, der ihr Elterngeld erhöhen lässt. Personen,, die etwa 950 Euro monatlich verdient haben, bekommen von den fehlenden 50 Euro, die auf die 1000 Euro Marke fehlen die Hälfe des Geldes mal 0,1 Prozent auf die 67 Prozent des Auszahlungsbetrages aufgeschlagen. So kann errechnet werden, dass die Menschen, die ein monatliches Nettoeinkommen von nur 340 Euro hatten, 100 Prozent auch ausgezahlt bekommen. So ist der Betrag um 40 Euro höher, als der Betrag von 300 Euro, der den Arbeitslosen ausgezahlt wird.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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