8.4 C
München
Samstag, April 13, 2024
StartBörse und WirtschaftSozialrecht - Anspruch ALG 2 II | Arbeitslosengeld

Sozialrecht – Anspruch ALG 2 II | Arbeitslosengeld

 

    

Anspruch auf ALG II 

Damit der Lebensunterhalt auch gedeckt werden kann, haben alle Menschen einen Anspruch darauf, dieses aus dem Arbeitslosengeld II auch zu bekommen, wenn eine Arbeitslosigkeit vorliegt. Ein weiterer wichtiger Punkt, damit der Anspruch auch gerecht sein kann, ist der, dass sich die Person auch noch in dem erwerbsfähigen Alter befindet, soll heißen, dass noch kein Eintritt in das Rentenalter besteht, welches den Bezug von dem ALG II ausschließen würde, da dann der Rentenbezug den Lebensunterhalt decken sollte.
Ist eine Person also älter als 15 Jahre, jünger als das Rentenpflichtige Alter, hat seinen Wohnsitz in Deutschland, ist sie grundsätzlich erwerbsfähig und besteht eine Hilfebedürftigkeit wegen der Arbeitslosigkeit zum Beispiel, dann kann grundsätzlich auch hier der Anspruch geltend gemacht werden. Menschen gelten dann als erwerbsfähig, wenn sie einer Beschäftigung in einem Umfang von mindestens drei Stunden nachgehen könnten, wenn keine Krankheiten oder auch Behinderungen bestehen, die eine Arbeit von mindestens drei Stunden am Tag unmöglich machen würden. Bei einer Krankheit kann es passieren, dass bevor die Leistungen auch bezogen werden können, erst einmal der Anspruch von der Krankenversicherung aufgebraucht werden muss. Eine Krankenkasse muss bei einem Fortbestehen einer Krankheit, wegen der einer Arbeit nicht nachgegangen werden kann, das Krankengeld als Lohnfortzahlung leisten. Gleiches gilt dann, wenn eine Behinderung besteht, die eine Erwerbsminderung nach sich zieht. Hier muss der Rentenversicherungsträger einen bestimmten Prozentsatz an den Versicherten zahlen. Die Höhe ist immer von vielen Faktoren abhängig. Eine Erwerbsminderung, wenn sie nicht höher vorliegt, als die 3 Stunden Rate, kann auch neben dem ALG II gezahlt werden. Wichtig ist es, dass die Person, die ALG II beziehen möchte, auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Der Ausschluss wegen einer Krankheit kann eine Ursache sein.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verfällt auch dann, wenn andere Personen aus der Bedarfsgemeinschaft den Unterhalt der Person tragen könnten. So wird zuerst das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden müssen, denn dieses könnte den Anspruch auch lindern, oder auch ganz beseitigen.
Sollten alle Vorgaben erfüllt sein, dann kann ein Hilfsbedürftiger den Gang zu der Agentur für Arbeit auf sich nehmen, denn hier müssen die Anträge gestellt werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Fred

Frage von anonym 1

Frage von Redaktion

Frage von Redaktion

Beliebte Beiträge