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Dienstag, April 23, 2024
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Reiserecht – weitere Reiseversicherungen

 

    

weitere Reiseversicherungen 

Nicht nur ein Reiserücktritt kann den Einsatz einer Versicherung erforderlich machen, auch in anderen Fällen kann der Abschluss einer Reiseversicherung erforderlich sein. So wird auch die Reiseabbruchversicherung angeboten, die als Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann. In einigen Versicherungen wird sie auch in der Kombination zu der Reiserücktrittsversicherung angeboten, kann aber auch separat abgeschlossen werden. Diese Versicherung würde dann zum Tragen kommen, wenn die Reise angetreten worden ist, sie aber dann abgebrochen werden muss, weil ein wichtiger Grund dieses erfordert. Im Falle einer schweren Krankheit oder eines Todesfalls, auch bei nahen Angehörigen, kann dann die Versicherung die Kosten für die stornierten Tage für die Reisenden übernehmen.

Es sollten sich die Reisenden auch über die Reisekrankenversicherung informieren. Gerade dann, wenn ein Aufenthalt in einem anderen Land geplant ist, kann der Versicherungsschutz, der durch die Basisleistungen der Gesetzlichen oder auch die Privaten Krankenversicherung angeboten wird, den Standard der Leistungen, wie sie in Deutschland zu bekommen sind, nicht aufrechterhalten. Nur dann, wenn sich der Schutz auch erweitern lässt, kann sich der Versicherte sicher sein, dass er auch im Ausland so behandelt wird, wie er es in Deutschland werden würde.

Daneben sollte auch bei den Reisen, bei denen das Gepäck unbeaufsichtigt, anderen überlassen wird, die Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Nur dann kann, wenn das Gepäck abhandenkommt, auch die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung der Gegenstände stellen und auch dann, wenn Bargeld, Kreditkarten, etc. abhandenkommen, die Kosten bis zu einer Höchstgrenze schnell bereitstellen.

Auch dann, wenn eine Reiseversicherung mit weiteren Kosten verbunden ist, sollten sich alle Reisenden über die Folgen im Klaren sein, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Gerade für einen Reiserücktritt und für einen Reiseabbruch sind die Kosten durchaus hoch, die nur mit einem Versicherungsschutz auch abgewendet werden können, der in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen wird.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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