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Mittwoch, April 17, 2024
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Private Rentenversicherung – Versicherungen

 

 

Private Rentenversicherung

In der Vergangenheit haben sich Arbeitnehmer bezüglich ihrer Rente meist relativ wenige Sorgen gemacht. Sie sind automatisch über ihren Arbeitgeber im Rahmen der deutschen Sozialversicherungen rentenversichert. Allerdings ist der ursprünglich vom ehemaligen Arbeitsminister Norbert Blüm getätigt Ausspruch „Die Renten sind sicher“ mittlerweile kaum noch ernst zu nehmen. Sicher ist zwar, dass jeder Arbeitnehmer in seinem Altersruhestand noch eine Rente vom Staat bekommen wird, wie hoch diese allerdings ausfällt, kann derzeit niemand wirklich sicher voraussagen. Experten raten daher dazu, unbedingt auch von privater Seite für den Altersruhestand vorzusorgen. Zu diesem Zweck gibt es die private Rentenversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist diese sowieso obligatorisch, da hier keinerlei Rentenzahlung vom Staat zu erwarten ist. Diese Gruppen haben zwar die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern, allerdings müssten sie dann sämtliche Beiträge komplett selbst bezahlen, die bei Angestellten zumindest zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden. Für Selbstständige und Freiberufler empfiehlt es sich also kaum, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichert zu sein.

Die Lösung ist also der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. In ihrer grundsätzlichen Funktionsweise ist diese mit einer vergleichbar. Während seiner Lebensarbeitszeit zahlt der Versicherte dabei monatliche Beträge in die Versicherung ein. Ist schließlich der im Vertrag festgelegte Zuteilungszeitpunkt der Rentenversicherung erreicht, bekommt der Versicherte seine Leistung ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung ohne wird diese – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch – grundsätzlich in monatlichen Raten ausgezahlt.

Hat der Versicherte allerdings eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, kann er zwischen der Auszahlung in Monatsraten und der Auszahlung als Einmalbetrag wählen. Damit die Kapitalanlage in Form einer privaten Rentenversicherung lohnt, wird zum Zuteilungszeitpunkt nicht nur der angesparte Kapitalbetrag ausgezahlt, sondern mit ihm auch die vertraglich festgelegten Zinsen sowie eventuelle Prämien.

Wer die Auszahlung als Einmalbetrag wählt, sollte sich über Folgendes im Klaren sein: bei der Auszahlung in monatlichen Raten hängt die Gesamthöhe der Versicherungsleistung vom Lebensalter des Versicherten ab. Je älter dieser wird, desto höher wird der Betrag sein. Unter Umständen kann also die Versicherungsleistung bei der Auszahlung in Monatsraten wesentlich höher sein, als wenn man sie sich als Einmalbetrag auszahlen lässt.

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