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Mittwoch, März 27, 2024
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Kfz-Vollkaskoversicherung – Versicherungen

Kfz-Vollkaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug sind immer sehr ärgerlich. Doch noch ärgerlicher wird es, wenn man einen Schaden selbst verursacht hat und die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht Versicherung ausschließlich den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt. Auf seinem eigenen Schaden bleibt man in diesem Fall sitzen.

Wohl dem, der eine abgeschlossen hat. Ebenso wie die Teilkaskoversicherung ist diese nicht gesetzliche Pflicht und bildet daher nur einen Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für Neuwagen und junge Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von etwa sechs Jahren. Fahrzeuge von sehr großem Wert sollten teilweise jedoch auch über einen längeren Zeitraum durch die Kfz-Vollkaskoversicherung abgesichert seien.

Welche Leistungen bietet eine Vollkaskoversicherung?
Die Kfz-Vollkaskoversicherung bietet zunächst die gleichen Leistungen wie eine Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus reguliert sie aber auch alle Schäden, die der Versicherte durch sein Verhalten im Straßenverkehr am eigenen Fahrzeug verursacht hat. Wenn Sie also beispielsweise durch Ihr eigenes Fehlverhalten, etwa durch Missachten einer Vorfahrtsregel, einen Unfall verursachen, blieben Sie mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung und auch mit einer Teilkaskoversicherung auf diesem Schaden selbst sitzen. Anders bei einer Vollkaskoversicherung: sie übernimmt auch selbst verschuldete Schäden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt. Sie wird im Falle des Unfalls weiterhin nur den Schaden am gegnerischen Fahrzeug regulieren, während die Vollkaskoversicherung ausschließlich für das eigene Fahrzeug zuständig ist. Sie können durch den Abschluss dieser Versicherung also einen echten Rundumschutz erreichen. Dabei müssen Sie jedoch bedenken, dass die Beiträge zur Kfz-Vollkaskoversicherung teilweise sehr hoch sind. Grund dafür ist das große Risiko, welches die Versicherer dadurch eingehen. Ebenso wie bei der Teilkaskoversicherung lassen sich auch hier Selbstbeteiligungen vereinbaren, durch die die Höhe der Beiträge etwas gesenkt werden kann. Schließen Sie die Selbstbeteiligung jedoch nur in der Höhe ab, die Sie im Schadensfall auch wirklich aufbringen können.

Wichtig zu wissen ist: sämtliche Schäden, die der Fahrzeugbesitzer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht hat, werden auch von der Kfz-Vollkaskoversicherung in der Regel nicht übernommen.

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