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Mittwoch, März 27, 2024
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Gesetzliche Rentenversicherung – Versicherungen

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den fünf Säulen des Sozialversicherungssystems. Jeder Arbeitnehmer ist automatisch über seinen Arbeitgeber in ihr versichert. Die Beiträge werden dabei geteilt, die eine Hälfte zahlt der Arbeitgeber, die andere der Arbeitnehmer.

Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist der so genannte Generationenvertrag. Er sieht vor, dass der heute arbeitende Teil der Bevölkerung mit seinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Renten der Personen, welche sich heute im Ruhestand befinden, finanziert. Im Umkehrschluss bedeutet das: die heutigen Kinder werden später einmal die Renten der heutigen Arbeitnehmer finanzieren.

Wer jedoch in den letzten Jahren die Nachrichten verfolgt hat wird bereits wissen, dass sich das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich negativ entwickelt hat und diesem für die Zukunft eine noch dramatischere Entwicklung vorausgesagt wird. Was ist der Grund dafür? Das System des Generationenvertrags funktioniert nur dann gut, wenn sich die Zahl der in Rente befindlichen Person und die Zahl der aktuellen Arbeitnehmer in etwa die Waage hält, oder wenn die Zahl der Arbeitnehmer größer ist als die der Rentner.

In Deutschland verhält es sich leider genau umgekehrt. Durch die geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge ist die Zahl der heutigen Arbeitnehmer deutlich geringer als die der Rentner. In Zukunft wird diese Entwicklung noch viel drastischer ausfallen, da die Geburtenraten in Deutschland immer weiter abnehmen. Es muss also eine große Zahl von Rentnern von immer weniger Arbeitnehmern finanziert werden. Das kann auf Dauer nicht funktionieren.

Aufgrund dieser Tatsachen kann man zwar davon ausgehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig immer noch für die finanzielle Absicherung des Lebensabends der Arbeitnehmer zuständig sein wird, allerdings in einem immer begrenzteren Umfang. Im Umkehrschluss bedeutet das: jeder Arbeitnehmer sollte zusätzlich – zum Beispiel durch den Abschluss von privaten Rentenversicherungen oder einer – für den eigenen Altersruhestand vorsorgen. Nur so ist gewährleistet, dass später im Alter ausreichend Kapital zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung steht.

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