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Mittwoch, April 17, 2024
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Sozialrecht – Rentenversicherung

 

    

Rentenversicherung 

Die Sozialversicherungen sehen für das Alter die Absicherung der Menschen über die vor. Alle Menschen leisten über die Sozialabgaben hier die Beiträge zu der Versicherung, die dann im Alter auch anteilmäßig wieder bezogen werden können. Bei der Rentenversicherung handelt es sich aber um einen großen Topf, in den die Menschen jetzt die Einzahlungen auch machen. Das Geld, welches jetzt bezogen wird, ist somit für die Rentenausgaben der Menschen, die jetzt eine Rente beziehen. Das Geld, welches die jetzigen Einzahler dann im eigenen Alter dementsprechend ausgezahlt bekommen, richtet sich nach den Einzahlungen, dass die Menschen dann auch in der Zukunft machen. Da die Einkünfte der Rentenversicherungskassen aber für die Zukunft einen Abwärtstrend hinnehmen müssen, sind die Renten in der Zukunft mehr als ungewiss. Eine Absicherung über einen Privaten Versicherungsvertrag ist daher unumgänglich, wenn auch in der Zukunft ausreichend Einkommen bezogen werden soll, damit die Altersarmut abgewendet werden kann.
Um auch in dem Rentenalter sich noch einiges an Geld hinzuverdienen zu können, erlaubt es das Sozialrecht, dass die Menschen sich neben dem Rentenbezug noch einen bestimmten Betrag dazu verdienen dürfen, der nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden wird. Die Grenze liegt bei 400 Euro, die die Menschen nicht überschreiten dürfen, die eine Vollrente beziehen. Sind die Menschen noch nicht vollständig in dem Rentenalter, dieses besagt, dass ein Rentenanspruch nicht zur vollen Rentenzahlung gegeben wird, so weil das Alter noch nicht erreicht worden ist, zum Beispiel, dann ist die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher. Dieses nennt man die Teilrente, die den Menschen, die ja auch weniger an Renten beziehen auch mehr Geld dazuverdienen lässt. Je nach Höhe der Rentenzahlung lassen sich die verschiedenen Teilrenten unterscheiden.

Art der Rente – Erlaubter Hinzuverdienst

Vollrente – 400,00 €
2/3 Teilrente – 982,80 €
½ Teilrente – 1.436,40 €
1/3 Teilrente – 1.890,00 €

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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