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Freitag, März 29, 2024
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Tabaksteuer – Steuern

Mit einem Steueraufkommen von circa 12 bis 15 Milliarden Euro im Jahr zählt die Tabaksteuer grundsätzlich zu den großen und wichtigen Steuerarten in Deutschland. Sie ist eine Verbrauchersteuer, die grundsätzlich auf alle Tabakwaren und gleichgestellte Erzeugnisse erhoben wird. Dazu zählen beispielsweise Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, aber auch loser Rauchtabak. Auch Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen, müssen nach der Tabaksteuer versteuert werden.

Ähnlich wie bei der Biersteuer wird die Tabaksteuer erst dann fällig, wenn die Ware aus dem Steuerlager entfernt wird. Die Tabaksteuer fällt damit also nicht direkt nach der Herstellung an, sondern erst dann, wenn die Ware zum Verbraucher beziehungsweise zum transportiert wird. Für den Import von Tabakwaren wird ebenfalls Tabaksteuer erhoben, sie wird gleichzeitig mit der Zollschuld fällig.

Um zu kennzeichnen, dass Tabakwaren versteuert wurden, erhalten diese ein Steuerzeichen. Ein solches ist beispielsweise auf jeder Zigarettenpackung zu sehen. Verwaltet wird die Tabaksteuer durch die Bundeszollverwaltung, die auch für die Erhebung anderer Steuerarten, wie z. B. der Branntweinsteuer, zuständig ist.

Zur Besteuerung von Tabakwaren gibt es in Deutschland ein eigenes . Hierin ist ganz genau definiert, wie und in welcher Form Tabakwaren in Deutschland hergestellt und zum Verkauf angeboten werden dürfen. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Tabakwaren nur in vollständig geschlossenen und verkaufsfertigen Kleinverpackungen aus dem Steuerlager entnommen werden dürfen. Auch Händler dürfen diese Verpackung nur unter streng definierten Voraussetzungen öffnen. Des Weiteren ist verboten, bei Tabakwaren dem Verbraucher Rabatte zu gewähren oder den Verpackungen unentgeltliche Zugaben beizufügen. Der Verkaufspreis der jeweiligen Packung ist direkt darauf angegeben – dem Hersteller oder Händler ist es dabei untersagt, die Verpackung zu einem höheren Preis als angegeben abzugeben.

Für Tabakwaren sind feste Steuersätze gesetzlich vorgegeben. So beträgt die Steuer pro Zigarette zur Zeit 5,59 Cent, zusätzlich fallen 23,31 Prozent des Kaufpreises der Kleinverpackung an. Zigarren und Zigarillos sind wesentlich geringer besteuert, hier beträgt der Steuersatz zur Zeit 1,03 Cent pro Stück plus ein Prozent des Kaufpreises.

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