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Personensteuer – Steuern

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Die so genannte Personensteuer ist das genaue Gegenteil zur Objekt- oder Sachsteuer. Sie wird daher auch Subjektsteuer genannt und bezieht sich grundsätzlich auf die Person des Steuerpflichtigen. Während die Sachsteuer völlig unabhängig von den persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen erhoben werden, verhält es sich hier genau umgekehrt: die Personensteuer ist eine Besitzsteuer, die auf das Einkommen sowie das der steuerpflichtigen Person erhoben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Die Personensteuer richtet sich also immer auch nach den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. So spielen hier z. B. das Alter, der Familienstand oder auch die berufliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen eine wichtige Rolle. Bestes Beispiel dafür ist die Einkommensteuer, die jeweils nach dem erwirtschafteten Einkommen des Steuerpflichtigen berechnet wird. Auch die Erbschaftssteuer ist eine Personensteuer, ebenso wie die im Jahr 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer, die grundsätzlich auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird.

Darüber hinaus zählen die und auch die Kirchensteuer zu den Personensteuern. Eine der Hauptformen der Personensteuer war bis Mitte/Ende der neunziger Jahre die Vermögensteuer. Keine andere Steuerform bezieht sich so sehr auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen wie diese. Da allerdings gerichtlich festgestellt wurde, dass diese Steuer aufgrund ihrer individuellen Bedingungen verfassungswidrig ist, musste sie Ende 1996 eingestellt werden. Eine Wiedereinführung in naher Zukunft kann allerdings laut der Meinung von Experten nicht ausgeschlossen werden.

Die Personensteuern empfinden in Deutschland viele Verbraucher als gerechter, als beispielsweise die Sachsteuern. Grund hierfür ist, dass sich diese Steuerform direkt auf das Einkommen beziehungsweise Vermögen der steuerpflichtigen Person beziehen und daher die Höhe der zu zahlenden Steuerbeträge von diesen Gegebenheiten abhängt. Sachsteuern dagegen sind in ihrer Höhe für jeden Steuerpflichtigen gleich – völlig unabhängig davon, in welchen persönlichen beziehungsweise finanziellen Verhältnissen dieser lebt.

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