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Mittwoch, April 17, 2024
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Feuerschutzsteuer – Steuern

Feuerschutzsteuer

Die Versicherungsteuer dürfte in Deutschland hinlänglich bekannt sein, sie fällt grundsätzlich auf alle Beiträge von Versicherungen – mit einigen Ausnahmen – an. Eine Sonderstellung nimmt hierbei allerdings die ein, auf die die so genannte Feuerschutzsteuer erhoben wird. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine in Deutschland einheitliche Steuer, der Feuerschutzsteuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben.

Damit gehört die Feuerschutzsteuer zu den Ländersteuern, wird also nicht vom Bund erhoben. Grundlage der Erhebung dieser Steuer ist das Feuerschutzsteuergesetz, nach dem ein entsprechender Steuerbetrag auf alle Feuerversicherungen in Deutschland erhoben wird. Dabei kann es sich auch um andere Versicherungsformen handeln, in denen eine entsprechende Feuerversicherung integriert ist. Ein gutes Beispiel dafür ist die , in der oft auch ein entsprechender Schutz gegen Betriebsunterbrechung aufgrund von Feuer enthalten ist.

Ähnliches gilt auch für Gebäude- und Hausratversicherungen. Hier ist allerdings darauf zu achten, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen, die im Vertrag verankert sind. Wird die Versicherungsprämie teilweise auch für Gefahren entrichtet, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein könnten, so sind hierfür über die normale Versicherungssteuer hinaus auch noch Feuerschutzsteuern zu entrichten.

Obwohl die Feuerschutzsteuer nicht deutschlandweit anfällt, kommen die Einnahmen dem gesamten Brandschutz in unserem Lande zugute, da diese nach einem fest definierten Schlüssel auf alle Bundesländer in Deutschland aufgeteilt werden. Dadurch profitieren auch Bundesländer von der Feuerschutzversicherung, die diese selbst gar nicht erheben.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Einnahmen aus der Feuerschutzversicherung um zweckgebundene Einnahmen, diese dürfen also nicht für andere Zwecke als für den Brandschutz verwendet werden. Der momentane Satz der Feuerschutzsteuer beträgt 8 Prozent der entsprechenden Versicherungssumme. Für separat abgeschlossene Feuerversicherungen wird dieser Satz komplett berechnet, bei anderen Versicherungsformen, in denen lediglich ein Feuerschutz integriert ist, wird die Feuerschutzsteuer jedoch nur anteilig berechnet. So wird sie beispielsweise bei der lediglich auf 20 Prozent der zu zahlenden Versicherungsprämie bemessen. Diese 20 Prozent werden als fiktiver Anteil der Feuerversicherung an der gesamten Hausratversicherung vorausgesetzt. Auf die gesamte der Hausratversicherung reduziert sich somit der Steuersatz für die Feuerschutzsteuer auf lediglich 1,6 Prozent.

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