2 C
München
Freitag, April 19, 2024
StartSteuernEinkommensteuer - Steuern

Einkommensteuer – Steuern

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in Deutschland wurde bereits Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt. Zunächst war sie von Region zu Region und von Bundesland zu Bundesland verschieden, erst im Jahr 1920 wurde sie durch eine einheitliche „Reichseinkommensteuer“ ersetzt. Diese bildete die Grundlage für die bis heute gültige Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich auf alle Einkommen natürlicher Personen erhoben. Als Bemessungsgrundlage für diese Steuer gilt das zu versteuernde Einkommen, wobei als Rechtsgrundlage das geschaffen wurde. Mit einem Anteil am Gesamtsteueraufkommen von knapp 40 Prozent ist die Einkommensteuer eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Die Einkommensteuer kann dabei auf verschiedene Arten erhoben werden, dazu zählen beispielsweise auch die Lohnsteuer, die Abgeltungssteuer, die Aufsichtsratsteuer und viele mehr. Man spricht dabei auch von den so genannten Quellensteuern, deren besonderes Merkmales ist, direkt an der Quelle berechnet zu werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Einkommensteuer in Deutschland auch als direkte Steuer bezeichnet wird, weil hierbei der Steuerträger und der Steuerzahler ein- und dieselbe Person sind. Dies ist beispielsweise bei der Umsatzsteuer anders, hier sind die Unternehmen die Steuerträger und der Steuerzahler ist der Endverbraucher. Behandelt wird die Einkommensteuer in Deutschland als eine Gemeinschaftssteuer, die gleichzeitig Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Verwaltet wird sie jedoch von den Landesfinanzbehörden beziehungsweise den Finanzämtern. Wie hoch der Einkommensteuersatz ist, berechnet sich aus einer fest definierten Formel, die im Einkommensteuergesetz verankert ist. Aus dieser Formel ergibt sich jeweils ein Prozentsatz vom zu versteuernden Einkommen, der dann als Einkommensteuer abgeführt werden muss. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, von seinen Einkünften zunächst private Ausgaben, die als und außergewöhnliche Belastungen bezeichnet werden, abzuziehen. Der Rest, auf den dann die Einkommensteuer berechnet wird, nennt sich „zu versteuerndes Einkommen“.

Für Personengesellschaften gilt: Hier unterliegen jeweils die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Gewinnanteil der Einkommensteuer, die Gesellschaft selbst ist jedoch nicht als Besteuerungssubjekt im Rahmen der Einkommensteuer anzusehen. Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer, für sie fällt jedoch die an.

Beliebte Beiträge

Getraenkesteuer

Vergnuegungsteuer

Besitzsteuer – Steuern