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Vollkaskoversicherung – Kredit und Finanzlexikon

Die Vollkaskoversicherung ergänzt den Leistungsumfang der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und ist freiwillig.
Die Vollkaskoversicherung dient zum Schutz der Schäden am eigenen KFZ und beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung einen weiteren Schutz gegen Schäden. Ein Schadensfall durch Vandalismus von fremden Personen, Unfallschäden am eigenen KFZ, Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Schäden im Falle einer Fahrerflucht oder eines zahlungsunfähigen Unfallverursachers, sowie Schäden, die durch Kinder und geschäftsunfähige Personen entstehen, sind mit der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Bedingungen für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind: das ein unberechigter Gebrauch des Fahrzeuges verhindert wird, dass die Schadensanzeige innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet wird, das der Unfallhergang ermittelt wird und das Folgeschäden verhindert werden. Bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis verweigert die Vollkaskoversicherung die Zahlung.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

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