Die so genannte Unterstützungskasse kennen viele im Zusammenhang mit der betrieblichen . Es handelt sich dabei um eine unabhängige und rechtlich gesehen selbstständige Versorgungseinrichtung, die dafür zuständig ist, die Beiträge ihrer Mitglieder zu verwalten und entsprechende Altersrenten auszuzahlen.
Dabei kann die Unterstützungskasse entweder als eingetragener Verein oder als Stiftung firmieren. Obwohl es sich hierbei um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, haben also die Unternehmen damit in der Regel nichts zu tun.
Für den Beitragszahler ergibt sich daraus der Vorteil, dass er z. B. bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes nichts weiter zu tun braucht und einfach weiterhin seine Beiträge an die Unterstützungskasse zahlt.
Direktverweis auf den Begriff "Unterstützungskasse" – einfach kopieren: