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Sparkasse – Kredit und Finanzlexikon

Sparkassen zählen in Deutschland zu den Universalbanken und sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die als gemeinnützig gelten. Ihre Geschäftgrundlage bilden sie Statuten aus dem Sparkassengesetz, ergänzt durch das universelle, d.h. für jedes Kreditinstitut geltende Kreditwesengesetz.
Träger der Sparkassen sind zumeist Kreis- oder Zweckverbände, Städte oder Gemeinden. Daher ist das Ausbreitungsgebiet einer Sparkasse fast immer regional begrenzt. Lediglich die Deka-Bank gilt als Sparkasse mit überregionalem Verbreitungsgebiet.
Als Universalbanken bieten Sparkassen alle üblichen Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an, wie zum Beispiel bargeldloser Zahlungsverkehr, Kredite und Finanzierungen sowie Beratungs- und Finanzdienstleistungen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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