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Riester-Rente – Kredit und Finanzlexikon

Die Riester-Rente bezeichnet eine zwar private, jedoch staatlich geförderte , die zu Beginn des Jahrzehntes vom damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester konzipiert wurde.
Sie sieht steuerliche Vorteile sowie staatliche Zuschüsse vor, mit denen ein Anreiz zum Abschluss von Rentenversicherungen gesetzt werden soll. Die Einzahlungen in zertifizierte Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden, darüber hinaus zahlt der Staat pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von 154 Euro in den Rentenvertrag ein. Eltern erhalten pro kindergeldberechtigtem Kind weitere 185 Euro (bei Kindern mit Geburt nach 2007 sind es 300 Euro). Voraussetzung für den Erwerb des Zulagen-Anspruchs ist die von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (minimal 60 Euro, maximal 2100 Euro je Jahr) in einen Riester-Vertrag.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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