Anleger in Deutschland müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, mit der Abgeltungsteuer versteuern, die sich auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer beläuft. Erträge bis zu 801 Euro im Jahr aber können steuerfrei vereinnahmt werden:
Auf diesen Betrag beläuft sich der Sparerpauschbetrag bei ledigen Anlegern. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten beträgt er 1602 Euro. Mit dem Pauschbetrag sind sämtliche abgegolten, eine Geltendmachung nach der tatsächlichen Höhe ist nicht möglich. Um den Pauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, da ansonsten Kapitalerträge direkt vom kontoführenden Institut einbehalten werden.
Der Pauschbetrag wurde zum 01.01.2009 eingeführt und löste den Sparefreibetrag ab.
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