Der Kapitaldienst bezeichnet die Summe aus Zins– und Tilgungsleistungen, die ein Kreditnehmer -dies kann eine Privatperson ebenso sein wie ein Unternehmen zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten leisten muss.
Die Deckung des Kapitaldienstes erfolgt bei Privatpersonen durch das laufende Erwerbseinkommen, bei Unternehmen durch die Erträge.
Die Höhe des Kapitaldienstes ist von Bedeutung, da der finanzielle Spielraum, der für andere Vorhaben zur Verfügung steht, beeinflusst wird. Ein Kreditnehmer, der den wesentlichen Teil seiner Einkünfte für Zins und Tilgung nutzt, kann anderweitig nur wenig Geld ausgeben. Der Kapitaldienst lässt sich bei Bedarf erhöhen oder senken, indem die Laufzeit der aufgenommenen Kredite verkürzt oder verlängert wird.
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