Der Jahreswirtschaftsbericht wird einmal jährlich im Januar von der Bundesregierung vorgelegt. Er bezieht sich auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates und nimmt Stellung zu dessen Aussagen.
Darüber hinaus werden im Jahreswirtschaftsbericht finanz- und wirtschaftpolitische Vorhaben erläutert und Maßnahmen zu deren Umsetzung vorgestellt. Der Bericht erfreut sich unter Volkswirten großer Aufmerksamkeit, da darin mögliche Änderungen in der Gesetzgebung oder der Steuerpolitik angekündigt werden, die Auswirkungen auf Investitionen oder den privaten haben können.
Auch wird in dem Bericht die jeweilige Verfassung der Gesamtwirtschaft erörtert. Der Schwerpunkt in der Finanz- und Steuerpolitik ist dabei das wichtigste Element: Für Verbraucher und Unternehmen ist es entscheidend, ob die Regierung Steuersenkungen oder Haushaltskonsolidierung plant.
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