Geregelter Markt, die Mitte der Deutschen Börse
Der am 1. Mai 1987 gesetzlich eingeführte Geregelte Markt ist eins der drei Börsensegmente der Deutschen Börse.
Als Börsensegment definiert der Gesetzgeber einen Bereich der Wertpapierbörse, der bestimmten Voraussetzungen entsprechen muss. Zu den Hauptmerkmalen eines Börsensegmentes zählen die Wertpapierarten, welche zu ihm gehören, sowie zahlreiche Bestimmungen, die der Wertpapierhandel auf diesem Börsensegment einhalten muss. Die Zugehörigkeit eines Emittenten von Wertpapieren zu einem Börsensegment bedeutet für ihn, bestimmte exakt definierten Rechten aber auch Pflichten zu haben.
Zwischen dem ersten Börsensegment Amtlicher Markt und vor dem dritten Börsensegment Freiverkehr (den ungeregelte Markt) ist der Geregelte Markt das zweite Börsensegment der Deutschen Börse. Daher sind die Zulassungsbestimmungen für das zweite Börsensegment weniger streng als die für das erste und strenger als die für das dritte.
Direktverweis auf den Begriff "Geregelter Markt" – einfach kopieren: