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Mittwoch, März 27, 2024
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Erstrangige Hypothek – Finanzlexikon

Fachbegriff im Bereich Finanzierungen für Immobilien. Als erstrangige Hypothek wird die Grundschuld bezeichnet, welche an erster Stelle in das Grundbuch eingezeichnet wird.
Im Fall einer Insolvenz, das heißt, wenn die betreffende Immobilie verwertet wird und die daraus resultierenden Erlöse an die ausgezahlt werden, steht die erstrangige Hypothek an oberster Stelle, der betreffende Inhaber wird also zuerst abgefunden. Aufgrund der erhöhten Sicherheit ist dabei der Zinssatz meist etwas niedriger als bei den übrigen Hypotheken.
Oftmals erwirken Banken diese Form von Hypotheken, um möglichst hohe Sicherheiten für die Vergabe entsprechender Kredits zu erreichen.

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