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Umsatzsteuer – Kredit & Finanz-Ratgeber

Umsatzsteuer
Tipp von Redaktion am 11. Februar 2009

Jeder, der eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausübt und nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, unterliegt der Umsatzsteuer. Diese wird in Deutschland auch oft Mehrwertsteuer genannt. Der Satz dieser Steuer liegt zur Zeit bei 19 Prozent, einige Waren und Dienstleistungen werden jedoch ermäßigt zu einem Satz von 7 Prozent besteuert. Darunter fallen z.B. Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften.
Das Prinzip der Umsatzsteuer in Deutschland ist relativ einfach zu erklären. Wenn Sie als Händler ein Produkt verkaufen, nehmen Sie automatisch vom Kunden Gelder mit ein, die nicht Ihnen, sondern dem Staat gehören. Die Steuer fällt also auf jeden Umsatz an, den Sie machen – daher der Name „Umsatzsteuer“. Sie müssen also von jedem Artikel, den Sie verkaufen, den zur Zeit gültigen Prozentsatz an Umsatzsteuer abziehen. Nur das, was dann übrig bleibt, gehört wirklich Ihnen. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch selbst Umsatzsteuerbeträge geltend machen, welche Sie für Waren im Einkauf oder andere geschäftliche Dinge gezahlt haben. Die Umsatzsteuer fällt also faktisch nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis eines Artikels an.
Das Ganze lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:
Sie verkaufen Ihrem Kunden einen Monitor. Dieser kostet im Verkauf 100 Euro. Von diesen 100 Euro müssten Sie theoretisch nun 19 Prozent, das heißt 19 Euro, an das zuständige Finanzamt abführen. Nehmen wir an, Sie haben im Einkauf für diesen Monitor 60 Euro bezahlt. Auch von diesem Betrag ziehen Sie nun 19 Prozent Umsatzsteuer ab = 11,40 Euro. Nun stellen Sie die beiden Umsatzsteuerbeträge gegenüber und ermitteln die Differenz: 19 Euro – 11,40 Euro = 7,60 Euro. Genau dieser Betrag ist die Umsatzsteuer, die Sie letztendlich an das Finanzamt abführen müssen.
Die Zahlungsfristen für die Umsatzsteuer sind verschieden. Zu Anfang Ihrer Selbstständigkeit wird das Finanzamt verlangen, dass Sie die Umsatzsteuerbeträge monatlich abführen. Am Ende des ersten Geschäftsjahres wird anhand der Steuererklärung dann festgelegt, wie die weiteren Zahlungsfristen aussehen. Bei relativ niedrigen Umsatzsteuerbeträgen wird in der Regel pro Quartal bezahlt, bei höheren Beträgen wird die monatliche Zahlungsform beibehalten.
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