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Donnerstag, März 28, 2024
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Riester-Zulage auch ohne festen Job – Ratgeber Finanzen

Riester-Zulage auch ohne festen Job

Die staatlich geförderte Riester-Zulage erfreut sich breiter Akzeptanz in der Bevölkerung: Millionen Deutsche unterhalten bereits geförderte Altersvorsorgeverträge. Die positive Resonanz der Bundesbürger dürfte sich auf die Eignung der Riester-Rente für breite Bevölkerungsschichten gründen. Die Zulage steht nicht nur Arbeitnehmern zur Verfügung. Auch Kindererziehende, Minijobber, Landwirte, versicherungspflichtige Selbstständige und Studenten können in den Genuss der Subvention gelangen. Voraussetzung ist dabei in allen Fällen, dass der Inhaber eines Riester-Vertrages entweder in die Rentenversicherung einzahlt oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig ist. Letzteres gilt beispielsweise für Bezieher von Arbeitslosengeld (unabhängig davon, ob es sich dabei um ALG1 und ALG2 handelt) und nicht Erwerbstätige, die Kinder im Alter von unter drei Jahren erziehen. Bedingung ist hier die Einzahlung des so genannten Sockelbetrages in den Riester-Vertrag: Er beläuft sich auf 60 Euro im Jahr und ist damit auch bei kleinem Einkommen erschwinglich. Minijobber können den Anspruch auf die Zulage erwerben, indem sie Beiträge zur Rentenversicherung abführen.
Die Riester-Zulage lohnt sich: Mit 154 Euro im Jahr bezuschusst der die Sparbemühungen deutlich. Wer Kinder hat, kann sich dabei über noch deutlich größere Zuwendungen freuen: Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Fiskus 185 Euro bzw. sogar 300 Euro, wenn der Nachwuchs erst im Jahr 2008 oder später geboren wurde. Die staatliche Förderung bietet somit nicht nur Angestellten mit hohem Einkommen, die von der steuerlichen Geltendmachung profitieren, eine plausible Lösung bei dem Versuch, die drohende Versorgungslücke zu schließen.
Je nach Lebensalter und Familienstand kann sich die Förderung über die gesamte Vertragsdauer durchaus auf fünfstellige belaufen. Auf die Förderung zu verzichten, ist demnach fahrlässig.
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