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Mittwoch, März 27, 2024
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Kredit – Ratgeber Finanzen

Kredit

Die Bezeichnung kommt aus dem Lateinischen, abgeleitet wird sie von credre „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Kredite waren schon vor einigen Jahrhunderten in der Gesellschaft von Bedeutung. Im frühen Mittelalter bestand für Christen der Zinsverbot, so war während dieser Zeit, nur den Juden gestattet eine Vergabe von Krediten, in Form von Geld zu gewähren.

Die Verleihung von Geld war aber auch hier nur innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft erlaubt. Auch machte damals schon mancher Fürst in diesen Zeit regen Gebrauch von solchen Kreditanleihen. Damit finanzierten sie ihren Hofstaat und ihre Kriegzüge. Rückzahlungen tätigten sie hierbei aus der Kriegsbeute. Auch für Kaufleute bestand die Möglichkeit, bei der Hinterlegung von Geld bei einem Bankier, dafür Kreditbriefe zu erhalten und diese auf ihren Reisen in Geld zu tauschen. Im 17. Jahrhundert fiel dann endgültig der Zinsverbot für Christen. Der aufstrebende Seehandel in London, Hamburg, Amsterdam, Venedig und Genua verlangte nun nach neuen Zahlungsmöglichkeiten.

Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden dann auf Grund der voranschreitenden Industrialisierung die ersten Banken in Form von Kapitalgesellschaften. Bereits 1746 entstanden die ersten Sparkassen. Neben der Annahme von Einlagen vergaben diese auch Kredite in Form von Geld. Bis zum Jahr 1952 bestanden die Konsumentekredite mit festvereinbarten Rückzahlungsarten. Das Kreditgeschäft erlangte in den Jahren des Wiederaufbaus an großer Bedeutung. Heute werden Kredite hauptsächlich zur Finanzierung von Investitionen, Anschaffung von Waren und der Liquiditätssicherung verwendet. Die Vergabe von Krediten erfolgt in der Regel durch Banken. Um eine Bonität des Kreditnehmers festzustellen, werden die Kredite an die Schufa gemeldet.
Von hier erhält das Kreditinstitut Rückmeldungen über bereits bestehende Kredite und Rückzahlungsmodalitäten.

Der Kreditnehmer muss bei der Aufnahme eines Kredites eine Sicherungsleistung in der Höhe des gewährten Kreditbetrages bei der Bank hinterlegen. Der Kredit wird nun über eine festgelegte Laufzeit an den Kreditgeber zurückgezahlt. Neben dem Kreditbetrag, sind ebenfalls in Höhe des verbleibenden Betrages zu leisten. Eine Auszahlung des vereinbarten Kreditbetrages kann zu 100 Prozent erfolgen, ist aber nicht zwingend. Die Auszahlung der jeweiligen Höhe wird im Vorfeld vereinbart. Der zu zahlende Zinssatz wird in Nominalzins für die jeweilige Kreditbereitstellung und den Verwaltungsanteil unterteilt. Zusammen bezeichnet man diesen Zinssatz als effektiven Zins, welcher von dem Kreditnehmer gezahlt werden muss.
Der Kreditnehmer kann durch Sondertilgungen einerseits die Laufzeit verkürzen, bzw. die Kreditsumme verringern. Zur Absicherung eines Kredites werden von Banken Sicherheiten verlangt. Dies kann durch Gebäude und Maschinen erfolgen. Wobei Grundstücke hierbei mit einer Hypothek belastet werden, bei Sachanlagen gehen die Eigentumsrechte an den Kreditgeber über. Eine weitere Möglichkeit der Absicherung besteht in einer Bürgschaft durch Dritte.
Durch diese Sicherheitsleistungen besteht für den Kreditgeber die Möglichkeit, bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers die Kosten zu decken. Bei einer Bürgschaft muss bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers der Bürge für den Zahlungsausfall aufkommen.

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