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Mittwoch, April 17, 2024
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Zusatzrente durch Beleihung des Eigenheims

Zusatzrente durch Beleihung des Eigenheims

Immer mehr Rentner klagen darüber, im Alter zu wenig Geld zu bekommen. Seit neuestem ist es möglich, für größere Anschaffungen oder einfach nur für den Alltag die Finanzierung über das Eigenheim zu nutzen. Jeder, der ein Eigenheim besitzt, kann sich eine lukrative Zusatzrente durch die Beleihung dieses Eigenheims sichern.

Was im Ausland längst als Standard gilt, ist in Deutschland noch ziemlich neu. Schon seit Jahren ist es Menschen in anderen Ländern möglich, die eigene Immobilie zu beleihen. Im deutschen Sprachraum nennt man das Prinzip Umkehrhypothek oder Immobilienrente. Vor allem der private Anbieter ImmoKasse hat hier die Nase vorne. Aber auch andere Kreditinstitute und Landesbanken planen, einen solchen Kredit auf den Markt zu bringen. Spätestens gegen Ende diesen Jahres soll es in Schleswig-Holstein die lukrative Zusatzrente geben, wenig später soll es diese Möglichkeit auch in den restlichen Bundesländern Deutschlands geben.

Experten sind sich sicher, dass es in absehbarer Zeit eine steigende Nachfrage für diese Finanzierung geben wird. Schließlich werden die Menschen immer älter, doch die Leistungen im Bereich der Rente nehmen immer stärker ab. Allerdings gibt es einen kleinen Haken, wenn man die Beleihung des Eigenheims nutzen möchte. Eine nennenswerte Zweitrente lässt sich so nur aus werthaltigen und schuldenfreien Immobilien, die in einer guten Lage stehen, herausholen. Unattraktive Objekte auf dem Land werden wahrscheinlich keine Möglichkeit bieten, eine zusätzliche Finanzierung für den Lebensabend zu nutzen.

Um an die zusätzliche Rente zu gelangen, wird die Immobilie beliehen und der Eigentümer erhält eine monatliche oder quartalsweise eine Rente. Diese richtet sich nach dem Lebensalter, dem Immobilienwert und dem Zinssatz und ist steuerfrei. Der Vorteil bei der Sache ist, dass man weiterhin Eigentümer des Hauses bleibt und in diesem wohnen kann. Sicherheiten für die Banken stellen verbriefte Grundschulden dar.

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