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Dienstag, April 23, 2024
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?

Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?

Wechsel zum Jahresende

Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

Beitragserhöhung

Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen.

Fahrzeugwechsel

Mit Kauf eines Neu-/Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie das Auto mit der Doppelkarte eines anderen Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.

Wichtig:

Wenn Sie im Laufe des Jahres 2001 zur Versicherung A gewechselt sind und nun zum 01.01.2003 zur Gesellschaft B wechseln, kann es sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif erhalten.

Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist – läuft der Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung aufgebrummt.  
 
 
Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?

Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes.

Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt.

Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach 4 Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass der betreffende Kunde nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellt und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR steht er dann alleine da.

Unser Tipp:

Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Versicherungsschutz ist wichtig, wenn ein angenommener Totalschaden ein finanzielles Risiko darstellt.  
 
 
Ist eine Insassenunfall-Versicherung notwendig?

Im Schadenfall ist immer die bestmögliche Absicherung gut. Die Insassenunfall-Versicherung war früher das Lieblingskind von Versicherungsvertretern und Verbraucherschützern. Zwischenzeitlich ist sie nicht mehr so verbreitet wie früher.

Argumente für eine Insassenunfall-Versicherung sind:
Der Fahrer hat die Möglichkeit, seine Mitfahrer zu versichern und kann dadurch, unabhängig von der Leistung der KFZ-Haftpflicht-Versicherung, Zahlungen an eine durch ihn geschädigte Person leisten.
Falls sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis oder durch höhere Gewalt ereignet, leistet die Haftpflicht-Versicherung nicht.
Argumente dagegen:

Es handelt sich nur um eine Teilabdeckung – sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug – eine eigene Unfall-/ Familienunfall-Versicherung gilt immer, also rund um die Uhr, auf dem gesamten Erdball und somit auch im Auto.

Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung können auch Familienmitglieder Ansprüche gegen die Haftpflicht-Versicherung geltend machen.  
 
Was muss ich bei Auslandreisen beachten?

Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das so genannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Die Besonderheit bei Direktversicherungen besteht darin, dass nicht der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist. Für die Beiträge gelten besondere steuerliche Richtlinien.  
 
 
Leistungen bei Unfall im Ausland

Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern! Immer ins Gepäck: Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht.  
 
 
Sind die Leistungen gleich?

Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich enorm. Jeder Versicherer bietet andere Extras. In unserem Beitragsvergleich können Sie auch die einzelnen Leistungspunkte der Anbieter sehen.  
 
 
Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?

Es gibt Anbieter, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich natürlich gewaltig. Sie finden diesen Anbieter im Vergleich.
 
 
 
 
 

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